Windrad-Counter Austria: 1451 Windräder | 4028 MW | 2.65 Mio Haushalte versorgt | 32.615 GWh gestern produziert

Rechtliche Rahmenbedingungen und Stellungnahmen

Rechtliche Regelung von Naturschutz in Österreich

In Österreich liegt Naturschutz im Kompetenzbereich der Länder, weshalb jedes Bundesland eigene Naturschutzgesetze erlassen hat. Diese Gesetze legen fest, welche Gebiete, Tier- und Pflanzenarten geschützt sind und unter welchen Bedingungen Eingriffe in die Natur zulässig sind. Der Schutz der Natur erfolgt durch verschiedene Instrumente, darunter Schutzgebiete wie Nationalparks, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmäler. Zudem gelten auf Bundesebene Gesetze, wie das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), die Eingriffe mit erheblichem Umwelteinfluss regulieren. Besondere Erwähnung verdienen zudem EU-Legislativen, wie die FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Auf Grundlage dieser Richtlinien wurde ein europaweites Netz von Schutzgebieten etabliert. Diese Schutzgebiete werden als Europa-Schutzgebiete oder Natura-2000-Schutzgebiete bezeichnet. Ziel dieses Netzwerkes ist es, gefährdete Arten und Lebensräume in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet langfristig zu schützen und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung der Gebiete zu ermöglichen. 

Keine Windkraftanlagen in Schutzgebieten 

Im Zusammenhang mit Windkraftprojekten sind verschiedene naturschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen, da der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen Auswirkungen auf die Landschaft, Lebensräume sowie Flora und Fauna haben kann. Kontaktpunkte bestehen besonders im Artenschutz hinsichtlich geschützter Vogelarten und Fledermäusen. Zudem spielen Schutzgebiete eine wesentliche Rolle bei der Planung, Genehmigung und dem Betrieb. Anders als zeitweise behauptet, dürfen Windenergieanlagen NICHT in Schutzgebieten gebaut und/oder betrieben werden. Lediglich in Natura 2000 Gebieten können Projekte genehmigt werden, wenn davor festgestellt werden kann, dass keines der Schutzgüter durch den Eingriff negativ beeinflusst werden würde. 

Umfassende Umweltprüfungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren 

Generell müssen Projektwerber:innen, um eine Genehmigung zu erhalten, umfassende Umweltprüfungen durchführen und Maßnahmen zur Minderung negativer Effekte nachweisen. Dazu zählen beispielsweise standortspezifische Untersuchungen, technische Schutzmaßnahmen oder Ausgleichsflächen für beeinträchtigte Lebensräume. Durch Instrumente, wie die SUP (Strategische Umweltprüfung) und die UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung), wird sichergestellt, dass Umweltaspekte in Planungs- und Genehmigungsprozessen umfassend berücksichtigt werden, um eine nachhaltige Entwicklung der Windenergie zu ermöglichen: 

  • Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist auf ordnungsplanerischer Ebene angesiedelt. Sie wird bei der Erstellung von Plänen und Programmen durchgeführt, wie beispielsweise Flächennutzungs-, Energieraumpläne (etwa die Verordnungen, welche Windkraftzonen ausweisen) oder Flächenwidmungen. Durch sie wird sichergestellt, dass Umweltbelange bereits in frühen Planungsphasen berücksichtigt werden. Die SUP dient dazu, langfristige Auswirkungen auf die Umwelt zu erfassen und nachhaltige Alternativen zu prüfen. 

  • Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein zentrales Instrument der Umweltbewertung auf Projektebene und ist für Projekte ab einer bestimmten Größe durchzuführen. Fast alle Windkraftprojekte müssen sich dieser Überprüfung unterziehen. Sie analysiert die Auswirkungen eines Vorhabens auf Umwelt, Natur und Mensch und stellt sicher, dass negative Auswirkungen minimiert oder durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Landschaftsbild, Artenschutz, Wasserhaushalt und Bodenqualität bewertet. Die Landesregierung ist für das Verfahren zuständig. Teil des Verfahrens ist die Umweltverträglichkeits-Erklärung (UVE), die eine detaillierte Dokumentation aller umweltrelevanten Auswirkungen umfasst.  

  • Jene Windkraftanlagen, die nicht dem UVP-Regime unterliegen, müssen anlagenrechtliche Einzelverfahren durchlaufen, in welchen dem Naturschutzrecht eine große Bedeutung zukommt.  

Der Naturschutz stellt in Österreich also eine wesentliche Rahmenbedingung für Windkraftprojekte dar und es werden umfangreiche und langwierige Untersuchungen angestellt. 

RED III 

Die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU, bekannt als RED III (Renewable Energy Directive III), stellt einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung der Energiewende dar. Ihr Ziel ist es, den Ausbau Erneuerbarer Energien in Europa zu fördern, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und die Klimaziele der EU zu erreichen. Für Österreich bedeutet dies eine Beschleunigung beim Ausbau der Windkraft, die eine zentrale Säule der nachhaltigen Energieversorgung ist. 

Ein wesentliches Element der RED III ist die Einrichtung sogenannter Beschleunigungsgebiete. In diesen vordefinierten Zonen sollen die aktuell langwierigen und komplexen Genehmigungsverfahren für Windkraftprojekte vereinfacht und damit verkürzt werden.  Unter anderem soll es Erleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Sorgen darüber, dass durch die RED III die Energiewende auf Kosten des Naturschutzes stattfinden soll, sind aber unbegründet. Die RED III berücksichtigt explizit naturschutzrechtliche Vorgaben und will sie nicht aufheben, sondern ermöglichen, dass schon zu einem frühen Zeitpunkt Naturschutzbelange berücksichtigt werden, etwa indem geeignete Minderungsmaßnahmen festgelegt werdenSensible Gebiete sollen jedenfalls weiterhin geschützt bleiben. Die Errichtung von Windparks etwa in Nationalparks und vielen anderen Schutzgebieten wird auch durch die RED III NICHT ermöglicht. Weiteres unterliegen Projekte in sensiblen Regionen, beispielsweise mit bedeutenden Lebensräumen für bedrohte Arten, auch weiterhin strengen Umweltprüfungen.  

Die RED III ermöglicht damit eine Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie, ohne den Naturschutz außer Acht zu lassen. Durch eine gezielte Planung und die Festlegung geeigneter Standorte kann ein Ausgleich zwischen Energiegewinnung und Umweltbewahrung erreicht werden. 

Stellungnahmen 

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen zum Thema Natur- und Umweltschutz. Wir setzen uns für eine nachhaltige und umweltfreundliche Energiewende ein und vertreten die Position, dass Windkraft eine wichtige Rolle beim Schutz des Klimas spielt, ohne dabei die natürlichen Lebensräume und Artenvielfalt unnötig zu gefährden. Natur- und Klimaschutz können und müssen zusammen umgesetzt werden. Unsere Stellungnahmen basieren auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Dialog mit Expert:innen und Interessenvertreter:innen aus der Natur- und Umweltschutzbranche. 

Derzeit sind keine Stellungnahmen verfügbar.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Lucas Brandtweiner, BSc.

Naturschutz