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Pressemeldung

UVP-G-Entwurf muss jetzt Planungssicherheit, Beschleunigung und Schutz vor Missbrauch bringen

21.09.2026

Mag.(FH) Gerhard Maier
Presse

Die Bundesregierung hat heute die UVP-G-Novelle in Begutachtung geschickt. Während positiv zu bewertende Punkte der Entbürokratisierung – etwa flexiblere Möglichkeiten bei wichtigen Naturausgleichsflächen oder das überragende öffentliche Interesse für Erneuerbare enthalten sind – bleiben gleichzeitig zentrale, bürokratische Hürden und Fragen der Rechtssicherheit. Diese können Verfahren weiter erheblich verlängern und Investitionen in den Ausbau der Windkraft verzögern.

„Dass Projekte im Worst Case mitunter zehn bis 20 Jahre dauern, liegt auch daran, dass Gutachten und eingereichte Unterlagen bei langen Verfahrensdauern ihre Aussagekraft oder Gültigkeit verlieren können. Hinzu kommen mangelnde Rechtssicherheit und die Gefahr taktischer oder missbräuchlicher Einwendungen. Wenn wir endlich heimische Erneuerbare ausbauen wollen, muss das rechtssicher gelöst werden“, sagt IG-Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer.

Verbindlicher Untersuchungsrahmen statt später Nachforderungen

Am Beginn eines Genehmigungsverfahrens im Natur- und Artenschutz sollte aus Sicht der IG Windkraft ein allgemein verbindlicher Untersuchungsrahmen stehen. Dieser müsse klar festlegen, welche Unterlagen, Erhebungen und Gutachten für ein konkretes Projekt tatsächlich erforderlich sind. „Es fehlt nach wie vor an einer verlässlichen und allgemeingültigen Orientierung, welche Unterlagen und Gutachten ein Windkraftbetreiber tatsächlich ganz konkret vorlegen muss. Am Ende steht damit weiterhin das Risiko, dass Einreichungen mit dem Argument der Unvollständigkeit zurückgewiesen werden. Dieser Vorwurf kann Verfahren erheblich verzögern“, so Maringer.

Von Halbwertszeiten und Ablaufdaten - Gutachten brauchen praxistaugliche Gültigkeitsfristen

Auch bei der im Entwurf vorgesehenen sogenannten Rahmeneinreichung sieht die Branche Verbesserungsbedarf. Ist eine konkrete Windkraftanlage bereits genehmigt, zieht sich das Verfahren jedoch über viele Jahre hin, kann der technische Fortschritt dazu führen, dass die ursprünglich genehmigte Anlage nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. „Das darf nicht dazu führen, dass Projekte faktisch zurück zum Start müssen. Ein späterer Wechsel auf einen moderneren Anlagentyp sollte im Sinne der Verfahrensbeschleunigung erleichtert werden“, fordert Maringer. Sinnvoll wäre es, bereits zu Beginn des Verfahrens einen technischen Rahmen – etwa hinsichtlich der maximal zulässigen Anlagenhöhe – festzulegen. Innerhalb dieses Rahmens sollte ein späterer Wechsel des Herstellers oder Anlagentyps möglichst ohne ein vollständiges neues Genehmigungsverfahren möglich sein.

Verlässlichkeit bei Artenschutz wie Energiewende

Auch für Umweltgutachten und Erhebungen zu Flora und Fauna braucht es aus Sicht der IG Windkraft praxistaugliche Gültigkeitsfristen. Umfangreiche Screenings und Erhebungen sollten für mehrere Jahre anerkannt werden. „Es kann nicht sein, dass die Beobachtung einer einzelnen Art im Verlauf eines jahrelangen Genehmigungsverfahrens plötzlich neue, kostenintensive Untersuchungen erforderlich macht, die wiederum eine Beobachtungsdauer von bis zu zwei Jahren haben können. All das, weil Verfahren teilweise absichtlich verzögert werden. Ein zeitlich begrenztes ‚Einfrieren‘ des erhobenen Naturzustands würde hier mehr Flexibilität sowie zusätzliche Planungs- und Investitionssicherheit schaffen“, erklärt Maringer.

Rechtmäßige Beteiligung sichern, taktischen Missbrauch verhindern

So wichtig eine rechtskonforme, öffentliche Beteiligung an Prozessen der Energiewende ist, muss verhindert werden, dass Beteiligungsrechte gezielt zur Verzögerung von Verfahren missbraucht werden. „Bereits heute erleben wir wiederholt standardisierte Einwendungen unseriöser Akteure und nahezu wortgleiche Eingaben im Sinne eines regelrechten Einspruchstourismus, mit denen Verfahren zusätzlich belastet werden. Durch die rasante Entwicklung der KI könnte sich diese Problematik künftig noch verstärken. Behörden müssen daher in die Lage versetzt werden, zwischen fundierter Beteiligung und rein taktischen oder missbräuchlichen Einwendungen wirksam zu unterscheiden“, so Maringer.

Verfahrensverzögerungen um mehrere Jahre und daraus resultierende Projektkosten von einigen Hunderttausend bis mehreren Millionen Euro sind dabei keine Ausnahme. Dies gefährdet eine sichere und kostengünstige Energieversorgung Österreichs sowie die Erreichung der Ausbauziele und verteuert die Energiewende erheblich.

Aus Sicht der IG Windkraft braucht es daher wirksame Mechanismen gegen Rechtsmissbrauch, die über die bisher diskutierten Maßnahmen – etwa strengere Nachweise bei Unterschriftenlisten – hinausgehen. Dazu könnten beispielsweise wirksame Begrenzungen der Kosten für Sachverständigengutachten sowie eine stärkere Kostenverantwortung jener Verfahrensparteien gehören, die Verfahren missbräuchlich in die Länge ziehen. Die Beteiligungsrechte von seriösen Umweltorganisationen sind wichtig und müssen gewährleistet bleiben. Missbrauch und Desinformation müssen aber ein Ende haben, so Maringer abschließend.

Über die IG Windkraft

Die IG Windkraft ist die Interessenvertretung der österreichischen Windbranche. Heimische Windräder versorgen schon heute rund 2,75 Millionen Haushalte im Land mit sauberem, unabhängigem und günstigem Strom. Nach einer aktuellen, repräsentativen Umfrage befürworten 83 % der Österreicher: innen den Ausbau der Windenergie. Die IG Windkraft repräsentiert rund 180 in den Regionen verankerte, meist mittelständische Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Energieform – von der Herstellung über die Planung und Errichtung bis hin zu Betrieb und Wartung. Die österreichische Windbranche beschäftigt etwa 8.000 Menschen und hat in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt 1,2 Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaftet. Durch Milliarden-Investitionen stärkt sie den heimischen Wirtschaftsstandort.