EU-Recht
31.12.2024
„Die Europäische Union hat mit der Strommarktreform 2024 darauf abgezielt, die Energiepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher stabiler und weniger abhängig von fossilen Brennstoffen zu gestalten sowie einen besseren Schutz vor zukünftigen Krisen zu gewährleisten. (Pressemitteilung des Rates).
Wesentliche Neuerungen der Strommarktreform 2024:
Förderung langfristiger Verträge: Die Reform erleichtert den Abschluss von Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPAs) und reduziert bürokratische Hürden. Mitgliedstaaten können Investitionen in erneuerbare Energien durch Garantiesysteme unterstützen.
Einführung zweiseitiger Differenzverträge: Diese Verträge bieten Energieerzeugern eine Mindestvergütung und verpflichten sie gleichzeitig, überschüssige Einnahmen in Hochpreisphasen zurückzuzahlen. Die zurückgeführten Mittel können zur Senkung der Stromkosten für Endkunden oder zum Ausbau der Verteilnetze verwendet werden.
Krisenbewältigung: Der Rat der Europäischen Union erhält die Befugnis, im Falle sehr hoher Strompreise oder signifikanter Preisanstiege eine Krise auszurufen. Mitgliedstaaten sind dann verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz schutzbedürftiger Kunden zu ergreifen und Marktverzerrungen zu vermeiden.
Stärkung der Verbraucher:innenrechte: Die Reform sieht verstärkte Maßnahmen zum Schutz schutzbedürftiger und von Energiearmut betroffener Kunden vor, einschließlich eines Verbots von Stromsperren. Zudem werden Projekte zur gemeinsamen Energienutzung gefördert, um den Zugang zu kostengünstiger erneuerbarer Energie zu erleichtern.
Umsetzung in nationales Recht:
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Verordnung hingegen gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und bedarf keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht.
Für detaillierte Informationen zu den aktuellen EU-Vorschriften im Elektrizitätsbinnenmarkt können die offiziellen Dokumente der Europäischen Union konsultiert werden:
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