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Salzburg

Stellungnahme der IG Windkraft zum Begutachtungsentwurf der Verordnung, mit der die Umweltprüfungsverordnung für Raumordnungspläne und -programme geändert wird

10.06.2026

Mag.iur. Philip Wilfing
Jurist

Grundsätzlich begrüßt die IG Windkraft das Ziel des Entwurfs, Verfahren zu vereinfachen und Doppelprüfungen zu vermeiden. In der vorliegenden Ausgestaltung wird dieses Ziel für Windkraftprojekte jedoch verfehlt: Da typische Windkraftvorhaben die vorgesehenen Schwellenwerte regelmäßig überschreiten, greift das im Entwurf vorgesehene Doppelprüfungsverbot in der Praxis nicht. Das Ergebnis ist das Gegenteil der angestrebten Beschleunigung – dieselben Umweltaspekte werden auf bis zu vier Planungsebenen geprüft, obwohl bereits auf Landesebene eine umfassende strategische Umweltprüfung der Vorrangzonen für Windenergie durchgeführt wurde.

Die IG Windkraft schlägt vor, die Schwellenwerte für „Grünland Windkraftanlagen" in § 2 Abs 4 Z 1 der Verordnung zu streichen, sodass ein umweltgeprüftes Räumliches Entwicklungskonzept künftig dazu führt, dass auf Ebene des Flächenwidmungsplans keine weitere Umwelterheblichkeitsprüfung erforderlich ist. Eine solche Anpassung würde Planungssicherheit schaffen, Verfahren verkürzen und den Windkraftausbau in Salzburg ohne Absenkung von Umweltstandards erleichtern.