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Genehmigungsverfahren

Stellungnahme zu den Kärntner Beschleunigungsgebieten

16.12.2025

Verfehlung der Energie- und Wirtschaftsziele

Die IG Windkraft kritisiert den Entwurf scharf, da die ausgewiesenen Beschleunigungsgebiete viel zu klein dimensioniert sind. Während laut Österreichischem Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) etwa 1,1 TWh Windstrom in Kärnten notwendig wären, ermöglichen die geplanten Zonen lediglich maximal 0,4 TWh. Gleichzeitig werden faktisch über 99,9 % der Kärntner Landesfläche zur Ausschlusszone erklärt. Dies gefährdet nach Ansicht der Interessengemeinschaft nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern auch den Industriestandort Kärnten, da Unternehmen zunehmend auf verfügbaren, günstigen Grünstrom angewiesen sind.

Rechtliche Risiken und Planungsfehler

Die IG Windkraft warnt vor erheblichen rechtlichen Mängeln. Die Strategische Umweltprüfung (SUP) wird als fehlerhaft eingestuft, da keine echten Alternativen für das gesamte Landesgebiet geprüft, sondern lediglich politisch vorselektierte Flächen betrachtet wurden. Zudem besteht durch die unzureichende Flächenausweisung die Gefahr, dass Kärnten gegen EU-Recht (RED III) verstößt und seine Planungshoheit an den Bund verliert (Kompetenzverschiebung gemäß Art 23d Abs 5 B-VG).

Hürden für Modernisierung (Repowering)

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die technischen Einschränkungen für bestehende Anlagen. Die geplante Beschränkung der Höhenerweiterung auf maximal 30 % bei Repowering-Vorhaben wird als massives Hindernis abgelehnt. Dies betrifft insbesondere den ältesten Kärntner Windkraftstandort am Plöckenpass, der unter diesen Bedingungen technisch und wirtschaftlich kaum zu modernisieren wäre, da entsprechende Anlagen am Markt kaum verfügbar sind.