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Genehmigungsverfahren

Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung: OÖ. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete

18.12.2025

Verfehlung der Energie- und Wirtschaftsziele

Die IG Windkraft begrüßt grundsätzlich die Umsetzung der RED III und die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien in Oberösterreich, kritisiert jedoch, dass der vorliegende Entwurf der Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 die energiepolitischen Ziele des Landes klar verfehlt. Die ausgewiesenen Flächen sind zu klein und zu restriktiv, um die angestrebten Ausbauziele von rund 1.000 GWh Windstrom bis 2030 sowie 1.800 GWh bis 2040 zu erreichen. Realistisch wären mit der derzeitigen Zonierung bis 2030 lediglich rund 620 GWh erzielbar, womit ein erheblicher Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Dekarbonisierung ausbleibt.

Intransparente SUP und ungenügende Einbindung von Stakeholdern 

Kritisch beurteilt wird zudem das Verfahren der Strategischen Umweltprüfung (SUP), das erhebliche Transparenz- und Qualitätsmängel aufweist. Weder relevante Fachakteure noch die IG Windkraft wurden frühzeitig eingebunden. Außerdem sind die zentrale Ausschlusszonen rechtlich nicht klar nachvollziehbar, da auf nicht öffentlich zugängliche Entwurfsfassungen verwiesen wird. Dies schafft Rechtsunsicherheit und gefährdet die Zielsetzung der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Überdimensionierte Ausschlusszonen, vor allem im alpinen Bereich verhindern weiteren Ausbau

Aus naturschutzfachlicher Sicht werden die Ausschlusszonen, insbesondere jene für „Alpen und Alpenvorland“  als überdimensioniert und undifferenziert eingestuft. Pauschale Berufungen auf Landschaftsschutz, Tourismus oder die Alpenkonvention sind fachlich nicht haltbar, da diese den Ausbau der Windenergie ausdrücklich unterstützen und wissenschaftliche Studien keine negativen Effekte auf den Tourismus belegen. Auch der vorgelegte Minderungsmaßnahmenkatalog enthält teils unverhältnismäßige, praxisferne oder pauschale Vorgaben, die den Ausbau in Beschleunigungsgebieten unnötig erschweren würden.

Flexibilisierungen und Präzisierungen weiter notwendig

Für eine wirksame Umsetzung der Beschleunigungsgebiete sind weitere Klarstellungen erforderlich. Die Minderungsmaßnahmen müssen präziser, verhältnismäßig und auf windkraftrelevante Aspekte fokussiert werden. Zudem braucht es mehr Verfahrens- und Standortflexibilität, um technische Anpassungen zu ermöglichen und die angestrebte Beschleunigung in der