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Oberösterreich

Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung: OÖ. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 - Beschleunigungsgebiete

06.05.2026

Mag.iur. Paula Resch
Juristin

Die IG Windkraft hat sich im Rahmen des Verfahrens zur Erlassung des Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 2 – Beschleunigungsgebiete zweimal fachlich eingebracht: zunächst im Dezember 2025 im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und der dazu vorgelegten Unterlagen, anschließend im Frühjahr 2026 zu den überarbeiteten Unterlagen samt den daraus resultierenden Rechtsdokumenten.

Die IG Windkraft begrüßt weiterhin das Ziel des Landes Oberösterreich, mit der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Ausbauziele gemäß der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) zu leisten. Beide Entwürfe bleiben jedoch deutlich hinter den energiepolitischen Erfordernissen zurück, wobei sich die Situation zwischen den beiden Verfahrensschritten sogar noch verschärft hat: Während in der SUP-Stellungnahme mit der damaligen Zonierung rund 620 GWh an realistisch erreichbarem Windstrom bis 2030 ausgewiesen wurden, wurden die Beschleunigungsgebiete im überarbeiteten Entwurf nochmals reduziert, sodass nur noch rund 545 GWh erzielbar sind. Damit vergrößert sich die Lücke zum kommunizierten Landesziel von 1.000 GWh weiter. Es fehlen nunmehr rund 455 GWh Windstrom, statt zuvor 480 GWh bei einem gleichzeitig größeren Ausgangspotenzial. 

Besonders kritisch sieht die IG Windkraft die Qualität der strategischen Umweltprüfung, da wesentliche Ausschlusszonen nicht eigenständig und nachvollziehbar SUP-geprüft, sondern als vorgegebene Rahmenbedingung in die Positivplanung übernommen wurden. Auch die Konsultation selbst blieb intransparent: Weder die IG Windkraft noch andere fachlich einschlägige Stakeholder wurden aktiv über Start und Ablauf der Verfahren informiert oder in die Ausarbeitung der Zonierung eingebunden. Zusätzlich wurden praktisch relevante Faktoren wie militärische Tieffluggebiete nicht in die Planung einbezogen, wodurch die Realisierbarkeit von Projekten in Beschleunigungsgebieten in der Praxis erheblich eingeschränkt wird. Zentrale fachliche Hinweise aus der ersten Stellungnahme, darunter jene der IG Windkraft, fanden im überarbeiteten Entwurf keine erkennbare Berücksichtigung.

Aus Sicht der IG Windkraft sind zudem die großflächigen und pauschalen Ausschlusszonen fachlich überschießend. So werden etwa Tourismus, Landschaftsbild oder die Alpenkonvention als generelle Ausschlussgründe herangezogen, obwohl wissenschaftliche Erkenntnisse und die europäische Rechtslage inklusive des Zusatzprotokolls „Energie" der Alpenkonvention diese Einschränkungen in dieser Form nicht rechtfertigen. Die Ausschlusszone „Alpen und Alpenvorland" wird von der IG Windkraft als überdimensioniert und undifferenziert eingestuft. Die aktuelle Planung gefährdet damit nicht nur den Ausbau der Windenergie, sondern auch die langfristige Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Oberösterreich, für dessen Absicherung zumindest eine Verdreifachung der vorgeschlagenen Flächenausweisung nötig wäre.

Die IG Windkraft fordert daher weiterhin eine grundlegende Überarbeitung mit einer deutlichen Ausweitung der Beschleunigungsgebiete, einer nachvollziehbaren und eigenständigen SUP der Ausschlusszonen sowie einer Reduktion fachlich nicht ausreichend begründeter Einschränkungen.

Zusammenfassung der zentralen Kritikpunkte aus beiden Stellungnahmen:

  • Die ausgewiesenen Beschleunigungsgebiete reichen nicht aus, um die energiepolitischen Ziele Oberösterreichs bis 2030 und 2040 zu erreichen – im überarbeiteten Entwurf wurde die Lücke sogar noch größer.

  • Die Strategische Umweltprüfung ist unvollständig: zentrale Ausschlusszonen wurden nicht eigenständig geprüft, und zentrale fachliche Stellungnahmen aus der ersten Konsultationsrunde fanden im überarbeiteten Entwurf keine erkennbare Berücksichtigung.

  • Weder die IG Windkraft noch andere Fachakteure wurden in beiden Verfahrensschritten aktiv informiert oder eingebunden.

  • Praktisch relevante Faktoren wie Einschränkungen durch militärischen Flugverkehr wurden nicht ausreichend berücksichtigt.

  • Die pauschale Berufung auf Alpenkonvention, Tourismus und Landschaftsbild als Ausschlussgründe ist fachlich nicht gerechtfertigt.

  • Die Ausschlusszone „Alpen und Alpenvorland" ist überdimensioniert und überschießend ausgestaltet.

  • Der Minderungsmaßnahmenkatalog benötigt eine stärkere Fokussierung auf tatsächlich windkraftrelevante Aspekte.

  • Innerhalb der Beschleunigungsgebiete sollte keine zusätzliche Widmungspflicht bestehen; eine gesetzliche Standortflexibilität (analog zum EABG) ist erforderlich.

  • Für laufende UVP-Verfahren braucht es klare Übergangsbestimmungen, damit bestehende Projekte und Repowering-Vorhaben nicht durch die neue Zonierung beeinträchtigt werden.