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12.05.2026
Die IG Windkraft begrüßt weiterhin das Ziel des Landes Oberösterreich, mit der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Ausbauziele gemäß der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) zu leisten. Der nun vorliegende Entwurf bleibt jedoch weiterhin deutlich hinter den energiepolitischen Erfordernissen zurück.
Besonders kritisch sieht die IG Windkraft die strategische Umweltprüfung, da wesentliche Ausschlusszonen nicht nachvollziehbar und eigenständig geprüft wurden. Dadurch bleiben zentrale Vorentscheidungen der Planung intransparent und fachlich unzureichend begründet. Gleichzeitig wurden die ausgewiesenen Beschleunigungsgebiete im Vergleich zu früheren Entwürfen nochmals reduziert, wodurch sich die Lücke zwischen den Ausbauzielen des Landes und dem tatsächlich realisierbaren Potenzial weiter vergrößert.
Aus Sicht der IG Windkraft sind insbesondere die großflächigen und pauschalen Ausschlusszonen fachlich überschießend. So werden etwa Tourismus, Landschaftsbild oder die Alpenkonvention als generelle Ausschlussgründe herangezogen, obwohl wissenschaftliche Erkenntnisse und die europäische Rechtslage diese Einschränkungen nicht in dieser Form rechtfertigen. Die aktuelle Planung gefährdet damit nicht nur den Ausbau der Windenergie, sondern auch die langfristige Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Oberösterreich.
Während das Land bis 2030 rund 1.000 GWh zusätzlichen Windstrom anstrebt, zeigt eine realistische Analyse, dass mit der aktuellen Zonierung lediglich rund 545 GWh erreichbar sind. Damit bleibt das Ausbaupotenzial deutlich hinter den eigenen Zielsetzungen zurück.
Die IG Windkraft fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs mit einer deutlichen Ausweitung der Beschleunigungsgebiete, einer nachvollziehbaren SUP sowie einer Reduktion fachlich nicht ausreichend begründeter Ausschlusszonen.
Die ausgewiesenen Beschleunigungsgebiete reichen nicht aus, um die energiepolitischen Ziele Oberösterreichs bis 2030 und 2040 zu erreichen.
Die Strategische Umweltprüfung ist unvollständig und wesentliche Ausschlusszonen wurden nicht nachvollziehbar geprüft.
Praktisch relevante Faktoren wie Einschränkungen durch Flugverkehr wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
Die pauschale Berufung auf Alpenkonvention, Tourismus und Landschaftsbild als Ausschlussgründe ist fachlich nicht gerechtfertigt.
Der Minderungsmaßnahmenkatalog benötigt eine stärkere Fokussierung auf tatsächlich windkraftrelevante Aspekte.
Die Ausschlusszone „Alpen und Alpenvorland“ ist überdimensioniert und überschießend ausgestaltet.
Wesentliche Vorschläge zur Flexibilisierung von Verfahren und Raumplanung wurden nicht aufgenommen.
Für laufende UVP-Verfahren braucht es klare Übergangsbestimmungen, um bestehende Projekte und Repowering nicht zu gefährden.
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