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EAG

Stellungnahme der IG Windkraft zum Burgenländischen EAG

12.12.2024

Mag.iur. Philip Wilfing
Jurist

Burgenland verabschiedet Burgenländisches Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2024 – Fortschritt mit Optimierungsbedarf

Das neue Burgenländische Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2024 (Bgld. EAG) markiert einen wichtigen Schritt, um den Ausbau erneuerbarer Energien im Burgenland voranzutreiben und europäische Vorgaben effizient umzusetzen. Die IG Windkraft begrüßt den Gesetzesbeschluss, weist jedoch in mehreren Punkten auf Optimierungspotenzial hin.

Verfahrensfrist und Vollständigkeitsprüfung – Chancen für die Energiewende
Die IG Windkraft merkt an, dass die im ElWG und NG vorgesehenen Verfahrensfristen von bis zu zwei Jahren nach Abschluss der Vollständigkeitsprüfung zu lang bemessen sind. In der Praxis dauern diese Verfahren im Burgenland meist weniger als zwölf Monate. Eine Verkürzung der maximalen Frist auf zwölf Monate wäre daher ein wichtiger Schritt, um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu beschleunigen.

Gleichzeitig birgt die neu eingeführte Vollständigkeitsprüfung das Risiko von Verzögerungen, falls Verbesserungsvorgaben nicht fristgerecht umgesetzt werden. Hier besteht Optimierungspotenzial: Mit einer flexiblen und lösungsorientierten Regelung können Verfahren beschleunigt werden.

Artenschutz und Naturschutz – Klare Regelungen schaffen Sicherheit
Im Bereich des Artenschutzes weist das Gesetz zwar positive Ansätze auf, jedoch bleibt die Formulierung der Minderungsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot, zu unbestimmt. Der Ausdruck „so gering wie möglich“ könnte im Einzelfall zu unverhältnismäßigen Betriebseinschränkungen führen. Eine präzisere Definition der erforderlichen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen würde der Praxis deutlich mehr Orientierung und Rechtssicherheit bieten.

Beschleunigungsgebiete – Fehlendes Instrument zur Vereinfachung
Ein Kritikpunkt ist das Fehlen einer Regelung zu Beschleunigungsgebieten, einem zentralen Instrument der EU-Richtlinie RED III. Diese Gebiete dienen dazu, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die IG Windkraft regt an, diese Regelung zeitnah auszuarbeiten, um das Potenzial des Gesetzes voll auszuschöpfen.

Florian Maringer, Geschäftsführer der IG Windkraft, fasst zusammen: „Das neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende, doch bedarf es in den genannten Bereichen noch gezielter Anpassungen, um Rechtssicherheit und Effizienz nachhaltig zu gewährleisten.“

Fazit

Das Burgenländische Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt im Hinblick auf die Erreichung der Klimaneutralität dar. Um jedoch die ambitionierten Ziele der Energiewende effizient umzusetzen, schlägt die IG Windkraft vor:

  • Eine Verkürzung der Verfahrensfrist auf zwölf Monate

  • Eine differenzierte Betrachtung der Vollständigkeitsprüfung

  • Eine präzisere Ausgestaltung der Regelungen im Artenschutz

  • Die rasche Ausarbeitung von Regelungen zu Beschleunigungsgebieten

Die IG Windkraft steht als konstruktiver Partner für einen intensiven Dialog mit den politischen Entscheidungsträger:innen bereit – für eine zukunftssichere und nachhaltige Energieversorgung in Österreich.