Weitere Rechtsthemen
05.09.2025
Die IG Windkraft begrüßt die Novelle des Steiermärkischen Raumordnungs-, Bau-, Elektrizitäts- und Naturschutzgesetzes ausdrücklich, da sie zentrale Vorgaben der EU-Richtlinie RED III umsetzt und damit den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen kann. Besonders positiv sehen wir die geplante Einführung von Beschleunigungsgebieten als Instrument für eine geordnete Flächenplanung und mehr Investitionssicherheit.
Gleichzeitig haben wir wichtige Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge eingebracht:
Um die gewünschten Effekte der verkürzten Verfahren, Investitionssicherheit und wirksamen Steuerung des Erneuerbaren Ausbaus zu schaffen, benötigt es weiters die tatsächliche und koordinierte Ausweisung von Beschleunigungsgebieten.
Eine strategische und frühzeitige Kopplung der Ausweisung der Beschleunigungsgebiete mit erforderlichen Minderungsmaßnahmen, um potenzielle negative Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu verringern, ist wirksamer und rechtssicherer als spätere Ad-hoc-Lösungen.
Zur weiteren Verfahrensbeschleunigung empfehlen wir die Streichung unnötiger Doppelprüfungen in Bau- und Elektrizitätsrecht, klare Fristregelungen, eine Klarstellung beim Gefährdungsbegriff sowie die Einführung eines „One-Stop-Shop“-Genehmigungsverfahrens.
Wir empfehlen eine regelmäßige Evaluierung der Beschleunigungsgebiete, um deren Eignung und Nutzung transparent bewerten und eine flexible, zukunftsfähige Energieraumplanung sicherstellen zu können.
Die Steiermark verfügt über das zweitgrößte Windkraftpotenzial Österreichs – derzeit jedoch weitgehend ungenutzt. Ein ambitionierter Ausbau würde nicht nur die Energiewende vorantreiben, sondern auch den Wirtschafts- und Industriestandort massiv stärken.
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