Genehmigungsverfahren
08.03.2023
Die IG Windkraft befürwortet den Gesetzesentwurf und erwartet deutliche Beschleunigungen und Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren. Die Bestätigung des Entwurfes durch den Bundesrat wird am 16. März erwartet.
Neben Verbesserungen der Strukturierung, Vermeidung von Doppelprüfungen und Verankerung des öffentlichen Interesses sind neue Regelungen zur Energieraumplanung bei Windkraft in der Novelle enthalten. In Fällen, wo eine überörtliche Windenergieraumplanung vorliegt, wird in Zukunft keine Widmung durch die Gemeinden mehr erforderlich sein. Dieser Entfall einer verpflichtenden Flächenwidmung der Gemeinden hatte wenige Tage vor Beschluss des Gesetzes noch für Aufregung gesorgt. Trotzdem wurde die Regelung, die bereits im Begutachtungsentwurf enthalten war, so beschlossen. Die IG Windkraft hatte sich für Zustimmungserklärungen der Gemeinden anstelle der aufwendigen Flächenwidmung ausgesprochen, weil die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde entscheidend für die Akzeptanz ist. Nur bei Gemeinden, die vollständig blockieren, sollte ein Durchgriff erfolgen. Bei aller Freude über die Verbesserungen durch die UVP-Novelle könnte dieser Widerstand der Gemeinden nun neuen Sand ins Getriebe der Windkraftentwicklung bringen. Die IGW vertraut jedoch darauf, dass es hier eine Lösung über eine rechtsverbindliche Auslegungshilfe des BMK (Rundschreiben/Erlässe) gibt, welche in den nächsten Wochen veröffentlicht werden soll.
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