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Marktprämienverordnung 2026/27 kundgemacht – Anpassungen nach Kritik aus der Branche

16.01.2026

Liebe Mitglieder,

 

heute wurde die EAG-Marktprämienverordnung 2026/2027 im BGBl. kundgemacht. Wir haben unsere Kritikpunkte im Zuge des Begutachtungsverfahrens ausführlich an das Ministerium herangetragen und danken auch allen Betreibern, die sich mit Stellungnahmen beteiligt haben. Der gemeinsame Druck aus der Branche hat Wirkung gezeigt – einige Kritikpunkte wurden in der kundgemachten Fassung berücksichtigt.

 

Positiv hervorzuheben ist, dass nun auch bestimmte Maßnahmen aus dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in einem aktualisierten Gutachten (das vorherige Gutachten wurde auf der Website überschrieben) sowie in der Verordnung selbst Eingang gefunden haben. Berücksichtigt wurden dabei:

  • zusätzliche Ausgaben durch den Versorgungsinfrastrukturbeitrag gemäß §75a ElWG,

  • sowie die Ertragsreduktion durch Spitzenkappung (§101 ElWG) für die Windkraft. 

Nicht berücksichtigt wurde hingegen die Erhöhung der Netzanschlussentgelte im ElWG. Der anzulegende Wert (azW) wurde nun auf 9,92 Cent/kWh angehoben.

 

Darüber hinaus wurden die vorliegenden Daten realisierter Projekte in höheren Lagen erneut ausgewertet. Basierend auf diesen Ergebnissen wurde der Parkwirkungsgrad um 1% reduziert, was einen leicht erhöhten Förderanreiz für Bergstandorte bedeutet.

 

Auch bei den Korrekturfaktoren kam es zu umfassenden Änderungen: Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf wurden die Zu- und Abschläge gemäß §7 Abs. 3 und Abs. 4 massiv verändert. Für schwächere Standorte ergeben sich dadurch nun etwas höhere Zuschläge, während für stärkere Standorte die Abschläge angehoben wurden. Gleichzeitig wurde der Höhenzuschlag gemäß Abs. 3 deutlich erhöht, was vor allem Projekten in alpinen Regionen zugutekommt.

 

NEU

Zu- und Abschläge gemäß §7 Abs. 3

RJ (in kWh/m²)

≤ 550,0

560,6

651,2

737,3

830,2

≥ 875,0

Korrekturfaktor (in %)

15,09

13,25

0

-8,79

-16,49

-19,61“

 

Standortzuschlag gemäß §7 Abs. 4

RJ (in kWh/m²)

≤ 530,1

541,2

630

714,9

794,4

≥ 832,6

Erhöhung des Korrekturfaktors (in %)

7,79

7,46

6,15

5,17

5,45

+5,53“

 

Begutachtungsentwurf
Abs. 3

RJ (in kWh/m²)

≤ 560,1

568,1

659,8

747,1

≥ 875,0

Korrekturfaktor (in %)

14,6

13,2

0

-8,9

-18,88“

 

Abs. 4

RJ (in kWh/m²)

≤ 547,3

555,1

646,2

733,3

≥855,1

Erhöhung des Korrekturfaktors (in %)

5,08

5,09

4,51

4,04

+4,43“

 

Bis 2025
Abs. 3

RJ (in kWh/m²)

≤ 558,8

596,5

694

787,1

≥ 874,5

Korrekturfaktor (in %)

20

14,09

0

-8,79

-15,18

 

Abs. 4

RJ (in kWh/m²)

≤ 558,8

600,8

606,8

709,0

807,2

874,5

944,4

Erhöhung des Korrekturfaktors (in %)

+8,13

+7,38

+7,32

+6,28

+5,67

+5,41

0,00

 

Unverändert bleiben die Ausschreibungstermine und Volumina für die beiden kommenden Jahre:

Ausschreibungstermine Wind 2026:

24.03.2026 – 100 MW
23.06.2026 – 100 MW
21.10.2026 – 100 MW
16.12.2026 – 90 MW

 

Ausschreibungstermine Wind 2027:

09.03.2027 – 100 MW
22.06.2027 – 100 MW
23.09.2027 – 100 MW
16.11.2027 – 90 MW

 

Gemeinsame Ausschreibungen (Wind- & Wasserkraft):

27.05.2026 – 20 MW
25.05.2027 – 20 MW

 

Für Rückfragen sind wir wie üblich gerne erreichbar.

 

Mit engagierten Grüßen

Euer Team der IG Windkraft