ElWG
21.11.2025
Nach dem gestrigen ZIB2-Interview von Staatssekretärin Michaela Schmidt sieht sich die Erneuerbaren-Branche erneut veranlasst, falsche Darstellungen richtigzustellen. Mehrere Aussagen zu Inflation, Netzkosten und Strompreisbildern entsprechen nicht der Realität.
Den größten Effekt auf die Inflation hatte das unkontrollierte Auslaufen der Strompreisbremse – ganz automatisch und ohne Zutun der Strom-Branche. Anfang 2026 fällt dieser Sondereffekt weg, die Inflation sinkt automatisch – ganz ohne „Günstiger-Strom-Gesetz“. Die Zuschreibung steigender Preise an die Energieerzeuger ist daher sachlich falsch.
Entgegen der Darstellung im Interview leisten erneuerbare Anlagen bereits heute erhebliche Beiträge: Sie zahlen Netzanschluss-, Netzverlust-, Mess-, Bereitstellungs- und Systemdienstleistungsentgelte. Rund 5–10 Prozent der Gesamtkosten eines Windparks entfallen auf Netzgebühren, in den letzten 15 Jahren flossen knapp eine Milliarde Euro aus PV- und Windkraftanlagen in den Netzausbau. Gleichzeitig fallen für Stromimporte weiterhin keine Netzkosten an, während heimische Produzenten belastet werden – eine klare Wettbewerbsverzerrung die heimischen Strom teurer macht.
Diese Aussage ist sachlich falsch. Fakt ist: Viele Anlagen sind nicht abgeschrieben und gehören Privatpersonen, Landwirten und KMUs, nicht Großkonzernen. Wind- und PV-Kraftwerke liefern heute rund 20 Prozent des Stroms in Österreich. Erneuerbare Energien insgesamt haben durchschnittliche Erzeugungskosten von knapp 9 Cent/kWh. Pauschale Vorwürfe treffen genau jene, die die Energiewende in Österreich tragen.
Das „Günstiger-Strom-Gesetz“ verspricht etwas, das das Gesetz nicht liefert. Mit ihm wird ein Österreich-Aufschlag auf Strom eingeführt, der die heimische Stromerzeugung verteuert – direkt durch den Aufschlag, noch stärker aber indirekt durch höhere Finanzierungskosten. Das führt zu höheren Strompreisen und bremst Investitionen in neue Anlagen. Besonders betroffen sind über 3.800 Energiegemeinschaften, Betriebe und Haushalte mit Direktbelieferungsverträgen. Und im Winter – wenn die gemeinsame Merit-Order zu zwei Drittel der Zeit nicht gilt – trifft der Aufschlag praktisch alle Stromkunden in Österreich. Günstiger wird dadurch somit gar nichts.
Das Gesetz selbst senkt keinen einzigen Cent. Unmittelbare Entlastung kann nur durch Reduktion von Steuern und Abgaben – die rund ein Drittel der Stromrechnung erfolgen – sowie durch den konsequenten Ausbau heimischer erneuerbarer Energie.
Wiederholte Falschdarstellungen zu Kosten, Netzen und Preismechanismen verunsichern Konsumentinnen und gefährden dringend benötigte Investitionen. Österreich braucht eine faktenbasierte Energiepolitik, die den Ausbau erneuerbarer Energie stärkt, statt mit Schlagworten die Strompreise zu erhöhen.
Hier zum FAKTENCHECK ZIB 2 Interview Michaela Schmidt
Hier geht es zur Presseaussendung des EEÖ
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