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Genehmigungsverfahren

Stellungnahme: Ende der Begutachtungsfrist für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG)

22.10.2025

Dr. Ursula Nährer
Juristin

Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) will den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich durch einheitlichere und effizientere Genehmigungsverfahren vorantreiben. Wir begrüßen grundsätzlich diese Zielsetzung und die Umsetzung der europäischen RED III-Richtlinie, die aus energie- und wirtschaftspolitischer Sicht dringend notwendig ist.

Der Ausbau der Windenergie ist eine unverzichtbare Säule einer sicheren, kostengünstigen und unabhängigen Energieversorgung. Gerade in den verbrauchsstarken Wintermonaten trägt die Windkraft entscheidend zur Versorgungssicherheit bei. 

Trotz einiger positiver Neuerungen – wie der Nutzung digitaler Verfahren, dem Screeningverfahren in Beschleunigungsgebieten und mehr Flexibilität im Naturschutz – bleiben im vorliegenden Entwurf noch fundamentale Schwächen bestehen: Die Bundesländerziele für Windkraft sind unzureichend ambitioniert und reichen nicht, um die nationalen Ausbauziele zu erfüllen. Es fehlen zudem bundesweit einheitliche und verbindliche Rahmenbedingungen für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten sowie ein konsequenter Sanktionsmechanismus bei Nichterfüllung.

Die Stellungnahme der IG Windkraft wurde unter intensiver Einbindung der Mitglieder und externer Expert:innen erarbeitet. Ziel war es, die Praxiserfahrungen der Branche in die Gesetzesentwicklung einzubringen und konkrete Lösungen aufzuzeigen, wie Verfahren tatsächlich beschleunigt werden können, ohne ökologische Standards zu schwächen.

 

Unsere zentralen Forderungen:

  • Anregungen zur Verfahrensbeschleunigung: Trotz vieler begrüßenswerter Beschleunigungsinstrumente bestehen diverse weitere Möglichkeiten für Erleichterungen und Verbesserungen, etwa bei der Konkretisierung von Definitionen, Straffung von Verfahrensbestimmungen oder Schaffung von Flexibilität. Die Erfahrungen aus zahlreichen Genehmigungsverfahren haben gezeigt, dass die derzeitigen Anforderungen an die Detailgenauigkeit nicht den Bedürfnissen eines modernen und flexiblen Verfahrens entsprechen.

  • Bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für Beschleunigungsgebiete: Die RED III verlangt die Verordnung von ausreichende Beschleunigungsgebiete zur Erreichung der EU-Ziele. Nach aktueller Kompetenzlage sind die Bundesländer für die Ausweisung der Beschleunigungsgebiete verantwortlich. Der Entwurf enthält jedoch keine bundesweiten Grundsatzregelungen für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten. Notwendig sind bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen, ambitionierte Zielwerte und ein verbindlicher Sanktionsmechanismus, um die Erreichung der RED-III-Vorgaben sicherzustellen. 

  • Verbindliche und ambitionierte Ausbauziele: Die addierten Zielwerte der Bundesländer reichen nicht aus, um das im EAG festgeschriebene nationale Ziel für die Windkraft zu erreichen. Die im EABG vorgesehenen Zielwerte bleiben außerdem weit hinter den Zielen gemäß NEKP und ÖNIP zurück. Österreich braucht koordinierte, bundesweit verbindliche Ausbauziele bis 2030 und 2040, die sich am ÖNIP orientieren und Investitionssicherheit schaffen. 

  • Strategische Energieraumplanung: Es fehlt im EABG weiterhin eine umfassende strategische, österreichweite Planung der Energiewende, die sowohl die Entwicklung des Energiebedarfs als auch dessen Deckung über alle Energieformen hinweg berücksichtigt. 

  • Klare Vorgaben zu Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Die Ausgestaltung des Screeningverfahrens und die damit verbundenen Erleichterungen sind zu begrüßen, benötigen aber punktuelle Nachschärfungen. Insbesondere sollten bereits im EABG klare Regelungen bezüglich Minderungs- und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen getroffen werden.

  • Kohärentes Zusammenspiel zwischen EABG, UVP-G und AVG: Da Windkraftprojekte meist einer UVP-Pflicht unterliegen, ist ein kohärentes Zusammenspiel von EABG, UVP-G und AVG essenziell, um rechtssichere Verfahren zu gewährleisten.

  • Klarstellung der Energiewendebeteiligung der Gemeinden: Positiv ist die rechtliche Verankerung von Verträgen zwischen Projektwerbern und Gemeinden. Hier bedarf es jedoch noch Klarstellungen, um bestehende Regelung zu berücksichtigen und Doppelleistungen zu vermeiden. 

 

DAS EABG braucht dringend Nachbesserungen mit klaren, verbindlichen Zielen und Rahmenbedingungen, um die Energiewende in Österreich tatsächlich voranzubringen.