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Pressemeldung

In Zeiten drohender Energiekrise: EABG bringt erste Schritte – mangelnde Ziele bleiben zentrales Problem

26.03.2026

Mag.(FH) Gerhard Maier
Presse

Rund 3.500 MW an heimischer Windkraftleistung befinden sich derzeit in verschiedenen Genehmigungsphasen. Eine rasche Umsetzung dieses Potenzials könnte – gerade vor dem Hintergrund einer erneut drohenden Gaskrise und damit einhergehender Preisschocks – einen wesentlichen Beitrag zu einer sicheren, sauberen und unabhängigen Stromversorgung leisten. Die Bundesregierung hat die  Zeichen der Zeit und die Dringlichkeit erkannt, es bleibt aber ein strukturelles Kernproblem: Ohne verbindliche Ausweisung geeigneter Flächen und ausbaufähigen Zielen droht die gewünschte Beschleunigung wirkungslos zu bleiben. Auch ist die zentrale Beschleunigung durch eine UVP-G Novelle weiter dringlich.

Wien, 26. März 2026: Die in der Regierungsvorlage vorgesehenen Maßnahmen wie ein reduzierter Verwaltungsaufwand, vereinfachte Verfahren sowie die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen bei Projekten stellen sinnvolle Schritte dar. „Diese organisatorischen Verbesserungen gehen in die richtige Richtung. Die aktuelle Dringlichkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen wurden von der Bundesregierung erkannt. Es braucht aber weitere Schritte. Bis man hier ins Ziel gelangt, wird es noch dauern und es braucht verstärkte weitere Ambition, sonst droht der entscheidende Punkt in der Beschleunigung auszubleiben“, betont IG Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer. „Der zentrale Hebel für schnellere Verfahren liegt weiterhin im UVP-Gesetz. Außerhalb von Beschleunigungsgebieten bringt die EABG-Regierungsvorlage nur kleinere Verbesserungen – und auch das nur für nicht UVP-pflichtige Projekte. Da nahezu alle Windkraftanlagen in Österreich UVP-pflichtig sind, laufen hier Beschleunigungseffekte ins Leere.“

Ohne Beschleunigungsgebiete wenig Wirkung

Die wesentlichen Beschleunigungselemente des EABG greifen überwiegend innerhalb sogenannter REDIII-Beschleunigungsgebiete gemäß EU-Recht. Derzeit ist jedoch nicht absehbar, dass die Bundesländer ausreichend große und geeignete Flächen für die Windkraft ausweisen werden. Ohne diese Festlegungen beschränkt sich die tatsächliche Verfahrensverkürzung für größere Projekte auf wenige Monate – das vorhandene Potenzial des Gesetzes bleibt damit weitgehend ungenutzt. „Jede Kilowattstunde an heimischem Windstrom kann gerade in der aktuell wieder sehr angespannten geopolitischen Situation dabei helfen Gas zu ersetzen – und uns gegen Preisspiralen und Abhängigkeiten zu wappnen. Dafür gilt es aber gemeinsam anzupacken, das ganze Land muss in die Umsetzung kommen.“
Das EABG verfolgt an sich das klare Ziel, Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien zu harmonisieren und zu beschleunigen sowie die europäischen Vorgaben aus der RED-III-Richtlinie umzusetzen – ein Ansatz, den die IG Windkraft ausdrücklich begrüßt. Ohne klare und verbindliche Rahmenbedingungen für geeignete Standorte kann die Windkraft ihr volles Potenzial zur Sicherung der Energieversorgung aber nicht entfalten.
Insbesondere angesichts der aktuellen energiepolitischen Unsicherheiten ist diese mangelnde Ausweisung von klaren Windkraft-Zonen, wo gut geprüfte, aber dennoch zügig umsetzbare „Express-Verfahren“ möglich werden, wesentlicher Schwachpunkt der Vorlage.

Erste Schritte in Richtung Verbindlichkeit

Dass mit der Kürzung von Technologiefördermitteln sozusagen erstmals ein Sanktionsmechanismus für Bundesländer vorgesehen ist, die keine Beschleunigungsgebiete ausweisen und im Falle der Nichtausweisung durch die Bundesländer die Zuständigkeit (bei einem Vertragsverletzungsverfahren) auf den Bund übergehen kann, sind allererste Schritte in diese Richtung. „Zu den Technologiefördermitteln ist aber zu sagen, dass diese Maßnahme keine Kosten verursacht. Die Länder haben bei Verfehlung lediglich keine Möglichkeit geringe zusätzliche Mittel abzuholen. Der Zuständigkeitsübergang ist des Weiteren ein relevanter Ansatz, aber bis dieser schlagend wird, sind wir weit im nächsten Jahrzehnt. Bei den aktuellen Zielen ist jede Sanktion aber ohnehin denkbar unwahrscheinlich. Wir müssen diese heute schon auch mit Gedanken an Morgen messen, also daran wie es nach 2030 auf der Zielebene weitergeht“, so Maringer.

Was es jetzt braucht

Um den Windkraftausbau tatsächlich erheblich zu beschleunigen, bleibt die Anhebung der Bundesländerziele Grundvoraussetzung. Auch klare Regeln zur Vollständigkeit von Unterlagen von Projektwerbern – damit diese nicht zurück an den Start geschickt werden – sowie eine Deckelung von Sachverständigenkosten und mehr Digitalisierung bei der Kundmachung würden hier helfen, die Energiewende zu beschleunigen.

„Wir stehen sichtbar für alle vor einer energiepolitischen Weggabelung – ja einer Epochenwende. Jetzt ist der Zeitpunkt hier gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und eine Energieversorgung von innen heraus zu schaffen, Österreichs große Potenziale dabei zu entfalten und zu beschleunigen. Hier muss das aktuelle, aber ambitioniert auch das nächste Jahrzehnt bereits mitgedacht werden“, so Maringer abschließend.

Über die IG Windkraft

Die IG Windkraft ist die Interessenvertretung der österreichischen Windbranche. Heimische Windräder versorgen schon heute rund 2,6 Millionen Haushalte im Land mit sauberem, unabhängigem und günstigem Strom. Nach einer aktuellen, repräsentativen Umfrage befürworten 83 % der Österreicher: innen den Ausbau der Windenergie. Die IG Windkraft repräsentiert über 200 in den Regionen verankerte, meist mittelständische Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Energieform – von der Herstellung über die Planung und Errichtung bis hin zu Betrieb und Wartung. Die österreichische Windbranche beschäftigt etwa 8.000 Menschen und hat in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt 1,2 Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaftet. Durch Milliarden-Investitionen stärkt sie den heimischen Wirtschaftsstandort.