Elektrizitätswirtschaftsgesetz ElWG geht in die Begutachtung

Windbranche hofft auf eine rasche Umsetzung

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Heute wurde der Entwurf eines neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) von der Regierung der Öffentlichkeit präsentiert. „Die Windbranche ist hoch erfreut, dass das ElWG nun endlich in Begutachtung gesendet wird“, freut sich Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft und weist darauf hin, dass ein richtig ausgestaltetes ElWG für die Energiewende und die Versorgungssicherheit Österreichs von entscheidender Bedeutung ist. „Nach einer detaillierten Analyse werden wir uns gerne während der Begutachtung einbringen und hoffen, dass dieses wichtige Gesetz in geeigneter Form in den nächsten Monaten zügig im Nationalrat mit breiter Mehrheit beschlossen wird“, so Moidl.

Das geltende Elektrizitätswirtschaft- und Organisationsgesetz (ElWOG) ist in die Jahre gekommen. Seit 2010 hat sich dieses kaum verändert, während beim Strommarkt kaum ein Stein auf dem anderen geblieben ist. Nun wird es bald durch ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) abgelöst. Dafür wurde heute von der Regierung ein Entwurf präsentiert, der in Begutachtung gesendet wird. Der Entwurf soll die jüngsten energiewirtschaftlichen Entwicklungen sowie Vorgaben des EU-Rechts berücksichtigen und darüber hinaus bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigen. „Die IG Windkraft ist hoch erfreut, dass das ElWG nach doch sehr langen Diskussionen nun endlich in Begutachtung gesendet wird“, freut sich Moidl: „Die richtige Ausgestaltung dieses Gesetzes ist für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und die Energiewende sowie für die Versorgungssicherheit Österreichs von entscheidender Bedeutung.“

Zentrale Inhalte

  • Organisation des Elektrizitätsmarktes
  • Endkunden
  • Dezentrale Versorgung und Bürgerenergie
  • Pflichten der Erzeuger:innen und Lieferant:innen
  • Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung
  • Netze: Netzanschluss, Netzausbau, Netzbetrieb
  • Systemnutzungsentgelte

Eckpunkte aus Sicht der Erneuerbaren

Folgende zentrale Punkte müssen in diesem Gesetz aus Sicht der erneuerbaren Energien gut geregelt werden: 

  • Bedarfsgerechter und rascher Netzausbau
  • Klare und transparente Regeln zum Netzanschluss 
  • Netzentgelte – Netzanschluss und laufende Entgelte
  • Rechte und Pflichten der Erzeuger 
  • Stärkung der Möglichkeiten dezentraler Versorgung: Direktleitungen, Energiegemeinschaften
  • Gesetzliche Verankerung regulatorischer Details (Zählpunkte und virtuelle Zählpunkte)
  • Vorgaben zum Netzengpassmanagement

„Ein gut ausgestaltetes ElWG ist der Grundstein für ein erneuerbares Energiesystem. Nach einer detaillierten Analyse werden wir uns gerne während der Begutachtung einbringen und hoffen, dass dieses wichtige Gesetz in geeigneter Form in den nächsten Monaten zügig im Nationalrat mit breiter Mehrheit beschlossen wird“, so Moidl. Im Parlament ist für das ElWG eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, also ein nationaler Konsens sowohl von Regierungs- wie auch Oppositionsparteien.

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Weiterführende Links

Hier geht es zum ElWG Entwurf

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Rückfragehinweis

Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee, IG Windkraft, Tel. +43 660 20 50 755