"Windenergie"-Sonderausgabe: Ökostromgesetz

Kostenlos zum Download die Sonderausgabe zum Thema "Ökostromgesetz".

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Warum wir ein neues Ökostromgesetz brauchen
Geänderte Marktbedingungen erfordern eine Anpassung der Rahmenbedingungen
Alle wesentlichen Einflussfaktoren
Bei einer großen Reform sind viele Querverbindungen zu berücksichtigen
Alle günstigen Auswirkungen
Wie Österreich von einem funktionierenden Gesetz profitieren kann

Die Ausgabe Nr. 82a zum Download.

 

Total verzerrter Strommarkt

Das bestehende, 2012 in Kraft getretene Ökostromgesetz (ÖSG) ist das beste Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energie, das es in Österreich bisher gegeben hat. Die EU-Kommission hat dieses Gesetz bis 2022 genehmigt. Aufgrund des damit geschaffenen rechtlichen Rahmens wurden im Zeitraum 2012 bis 2015 im Jahresdurchschnitt 550 Millionen Euro in den Ausbau der österreichischen Windkraft investiert. Kein anderer Industriezweig außer der chemischen Industrie konnte ein solches Investitionsniveau auch nur annähernd erreichen. Durch die radikalen Veränderungen am Strommarkt ist aber nun schon seit mehreren Jahren absehbar, dass auch das ÖSG geändert und an die neuen Gegebenheiten angepasst werden muss. > Weiterlesen

Brandaktuell aus Brüssel

Die Pläne der EU-Kommission für einen neuen Strommarkt. Am 30. November hat die EUKommission mit ihrem „Winterpaket“ ihre Pläne für die Neugestaltung eines einheitlichen europäischen Strommarktes präsentiert. Die Ziele für Strom aus erneuerbaren Energien, CO2-Reduktion und Energieeffizienz werden zwar erwähnt, mit den vorgeschlagenen Maßnahmen arbeitet die Kommission dann allerdings massiv dagegen. > Weiterlesen

Weniger neue Windräder bei gleicher Förderung

Seit der Beschlussfassung des Ökostromgesetzes im Jahr 2011 steht für die Windkraft ein ährliches Förderkontingent von 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. 2011 konnte die kostromabwicklungsstelle OeMAG damit noch neue Verträge für Windkraftprojekte mit einer Gesamtleistung von rund 140 MW vergeben. Seither hat es eine unvorhersehbare dramatische Preis- und Kostenentwicklung gegeben, sodass 2016 mit dem gleichen Volumen an Fördermitteln nur mehr Projekte mit rund 70 MW Verträge bekommen können. > Weiterlesen

4 zentrale Forderungen für eine „kleine ÖSG-Novelle“

Mit relativ überschaubaren zusätzlichen Fördermitteln könnte zumindest ein Teil der Warteschlange an Windkraftprojekten zügig abgebaut werden.

* Abbau der Warteschlange durch zusätzliche Fördermittel
* Rechtssicherheit durch frühzeitige Verträge
* Beseitigung der Diskriminierung von Altanlagen im Burgenland und in Niederösterreich
* Optimale Bewirtschaftung der Ökobilanzgruppe durchLeistungsreduktion

Bei der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG hat sich eine Warteschlange von rund 230 Windkraftanlagen gebildet, die baureif und fertig genehmigt sind und eine Gesamtleistung von 700 MW repräsentieren. Die Anträge für OeMAG-Verträge für diese Anlagen schöpfen die Förderkontingente bereits bis zum Jahr 2022 aus. Ein Großteil der Anträge würde wegen einer Formalbestimmung des ÖSG drei Jahre nach Antragstellung aus der Reihung fallen und niemals einen Vertrag erhalten.

Fakten zur Warteschlange bei der OeMAG Ende 2016

* 230 baureife, fertig genehmigte Windkraftwerke
* Gesamtleistung 700 MW
* Jährliches Erzeugungsvolumen 1,6 Milliarden kWh (= 2,5% des österreichischen Stromverbrauchs)
* Strom für mehr als 460.000 Haushalte
* CO2-Einsparung fast 1 Million Tonnen (= so viel wie rund
* 465.000 PKW ausstoßen, das sind 10% aller PKW in Österreich)
* 1,2 Milliarden Euro an Investitionen
* 330 Millionen Euro Wertschöpfung durch die Errichtung
* 40 Millionen Euro Wertschöpfung jährlich durch den Betrieb
* Rund 4.200 Arbeitsplätze bei der Errichtung
* Rund 400 Dauerarbeitsplätze über mindestens 20 Jahre


Eine kleine Novelle des ÖSG, die ohne Genehmigung durch die EU-Kommission möglich wäre, macht aus Sicht der IGW nur dann wirklich Sinn, wenn einerseits durch zusätzliche Fördermittel ein Teil der Warteschlange abgebaut wird und andererseits die weiterhin gereihten Projekte sofort OeMAG-Verträge erhalten.

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