Brandaktuell aus Brüssel

Die Pläne der EU-Kommission für einen neuen Strommarkt.

Am 30. November hat die EU-Kommission mit ihrem „Winterpaket“ ihre Pläne für die Neugestaltung eines einheitlichen europäischen Strommarktes präsentiert. Die Ziele für Strom aus erneuerbaren Energien, CO2-Reduktion und Energieeffizienz werden zwar erwähnt, mit den vorgeschlagenen Maßnahmen arbeitet die Kommission dann allerdings massiv dagegen.
Offenbar wurde vergessen, dass derzeit drei Viertel des europäischen Stroms mit Kohle-, Gas- und Atomkraftwerken erzeugt werden und dass diese konventionelle Stromerzeugung strukturell wie auch finanziell noch immer extrem bevorteilt wird. Es werden sogar zusätzliche Schutzmechanismen vorgeschlagen, damit diese konventionellen Kraftwerke weiterhin Strom erzeugen können. Statt den Erneuerbaren den Weg zu ebnen, untergraben viele Vorschläge deren Förderung.

Der Einspeisevorrang für Ökostrom soll abgeschafft werden, was hochsubventionierten Kohlestrom, der ohne seriöse CO2-Preise extrem billig ist, begünstigt. Auch werden den Mitgliedstaaten keine verpflichtenden nationalen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030 gesetzt, es gibt lediglich ein unambitioniertes Gesamtziel für die EU selbst. Die aktuell geltende Freiheit der Mitgliedstaaten, ihre Fördermodelle selber wählen zu können, wird eingeschränkt. Standen bis zuletzt noch verpflichtende Ausschreibungen im Raum, ist der Entwurf jetzt eher sehr allgemein gehalten. Nunmehr sind andere Fördermodelle wie zum Beispiel Marktprämien durchaus zulässig – und das auch ohne Ausschreibungen.

Eines ist jedenfalls klar: Europa braucht konkrete Fahrpläne für den raschen Ausstieg aus der konventionellen Stromerzeugung und eine eindeutige Bevorzugung von Strom aus erneuerbaren Energien, sonst wird das selbst gewählte Ziel eines Erneuerbaren-Anteils von 27% nicht erreicht werden – ein Ziel, das ohnehin viel zu niedrig ist, um damit die aus dem Pariser Klimaschutzabkommen entstandene Verpflichtung der EU zu erfüllen.

Kritik an den Vorschlägen der EU-Kommission

• Die aktuell geltende Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten bei Fördermodellen wird eingeschränkt. Grundsatz: Marktbasierte Fördersysteme
• Verpflichtung zur Öffnung des Fördersystems für Anlagen in anderen Mitgliedstaaten
• Wegfall des Einspeisevorrangs erschwert EE den Marktzugang – bereits jetzt werden anstatt Kohle- und Atomkraftwerken EE abgeregelt. Ein neuer Strommarkt muss eben dies verhindern.
• Das EU-Ziel von 27% EE bis 2030 ist unambitioniert und wird den Vorgaben des Paris-Abkommens nicht gerecht.
• Keine national verbindlichen Ausbauziele für die Mitgliedstaaten.
• Die Möglichkeit von Kapazitätsmechanismen dient der Rettung von Kohle- und Atomstrom.
• Kein Wort zur Abschaffung der Subventionen im konventionellen Stromerzeugungssektor.

Zentrale Forderungen für die Neugestaltung der Richtlinie

• Verpflichtende nationale Ziele bis 2030 für die einzelnen Mitgliedstaaten.
• Reporting der Mitgliedstaaten an die Kommission, regelmäßige Evaluierung durch die Kommission, Sanktionsmöglichkeit bei Nicht-Erreichung.
• Nutzung bewährter und erprobter Instrumente zur Förderung erneuerbarer Energien.
• Den Mitgliedstaaten muss die Wahl der Förderinstrumente freistehen.
• Beibehaltung des Einspeisevorrangs erneuerbarer Energieerzeugung.
• Internalisierung externer Kosten fossiler und nuklearer Energieträger (etwa über CO2-Preise, CO2-Steuern oder funktionierenden Emissionshandel).
• Ende der Subventionen im konventionellen Stromerzeugungssektor.

_____
Dieser Artikel erschien in unserer Mitglieder-Zeitung "windenergie".