Historie des Ökostromgesetzes im Kurzüberblick

Ein Überblick über die Ökostromgesetz-Entwicklung in Österreich

2002 wurde das Ökostromgesetz beschlossen, das Anfang 2003 in Kraft trat. Erstmals wurde die Abnahme von Ökostrom bundesweit geregelt, bis dahin erfolgten Förderregelungen für Ökoenergien in den Elektrizitätsgesetzen der Länder.
Das Ökostromgesetz normierte eine unbegrenzte Abnahmepflicht für Strom aus erneuerbaren Energiequellen für eine Laufzeit von 13 Jahren. Die Ökostromtarife wurden in der Ökostromverordnung festgelegt. Das Ökostromgesetz leitete eine entscheidende Ausbauphase der Windkraft in Österreich ein. Ende 2002 waren 140 MW am Netz. Von 2003 bis 2006 wurden jährlich im Schnitt 200 MW errichtet.

Novelle 2006 bringt drastische Einschränkungen

Die Novellierung des Ökostromgesetzes 2006 brachte den Ausbau der Windkraft beinahe zum Stillstand. Die Abnahmepflicht für neu in Betrieb gehende Anlagen bestand von nun an nur mehr in jenem Ausmaß, in welchem ein jährlich für Neuanlagen virtuell bereitgestelltes Kontingent an Mitteln noch nicht ausgeschöpft ist (Unterstützungsvolumen). In Kombination mit den in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 verordneten äußerst niedrigen Einspeisetarifen für Windenergie führte diese restriktive Novellierung des Ökostromgesetzes, die zudem Unklarheit und Rechtsunsicherheit ins System brachte, zu beinahe vier Jahren des Stillstands des Windkraftausbaus.

Reparatur 2008 trat erst 2009 in Kraft

Im Jahr 2008 erfolgten zwei Novellen des Ökostromgesetzes. Die zweite davon, die „große“ Ökostromnovelle vom Juli 2008, brachte deutliche Verbesserungen für Ökostromerzeuger, konnte jedoch erst nach einem langwierigen Beihilfen-Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission im Oktober 2009 in Kraft gesetzt werden. Aufgrund dieser Novelle und des im Februar 2010 verordneten Einspeisetarifs in der Höhe von 9,7 cent pro Kilowattstunde ist der Windkraftausbau 2010 wieder in Gang gekommen.

Ökostromgesetz 2012

Das Ökostromgesetz 2012 wurde im Juli 2011 beschlossen und löst das, für neue Anlagen geltende Ökostromgesetz 2002 (in der Fassung Bundesgesetzblatt I Nr. 104/2009) ab. Das Gesetz bildet die Grundlage für die heute gültige Ökostromförderung in Österreich. Erst nach einem erneut langwierigen Beihilfen-Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission trat das Ökostromgesetz im Februar 2012 in Kraft.

Das ÖSG 2012 definiert erstmals Ausbauziele und schafft so eine langfristige Perspektive für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das Fördervolumen wurde von 21 Mio. auf 50 Mio. Euro angehoben, wovon allein 11,5 Mio auf die Windkraft entfallen. Auch für die anderen Technologien wurden spezifische Fördertöpfe eingerichtet. Darüber hinaus gibt es auch einen zusätzlichen Topf der von der Windkraft, der PV und der Wasserkraft angesprochen werden kann. Dieser war 2012 mit 19 Mio. Euro dotiert und nimmt im Volumen jedes Jahr im eine Million Euro ab. Neben einer Vielzahl kleiner Änderungen brachte auch die Erstreckung von Verfalls- und Errichtungsfristen Erleichterung für Betreiber.

Kleine Ökostromnovelle 2016

Am 29. Juni 2017 wurde durch den Beschluss der „kleinen Ökostromnovelle“ im Nationalrat ein wichtiger Erfolg für die Windkraft in Österreich erzielt. Mit zusätzlichen Fördermitteln von 45 Mio. (Sonderkontingent) kann der Ausbau vorangetrieben werden. Rund 120 Anlagen mit einer Leistung von ca. 350MW erhalten zusätzlich Anfang 2018 einen Vertrag. Durch die "kleine Ökostromnovelle" konnte die bestehende Warteschlange der genehmigten Windkraftwerke nur verringert, aber nicht beseitigt werden. Anfang 2018 warten weiterhin 180 Windräder mit einer Leistung von 550 MW in der Warteschlange und können nur sukzessive bis 2022 errichtet werden. Für neue Windkraftprojekte gibt es weiterhin keine Perspektive.

Weiterführende Links

Kleine Ökostromnovelle 2017
Weitere Infos zum Ökostromgesetz

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