Neue Warteschlange beim Windkraftausbau in Österreich

Anpassung der EAG Förderbedingungen ist Gebot der Stunde

Knapp zwei Drittel der ausgeschriebenen Windkraftleistung konnten im letzten Jahr nicht vergeben werden. „Aufgrund der gestiegen Anlagenpreise um 40 Prozent, der Zinssteigerungen und der hohen Inflation müssen jetzt rasch die Förderbedingungen angepasst werden“, fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. 100 fertig genehmigte Windkraftanlagen mit einer Leistung von 450 MW können dadurch derzeit nicht gebaut werden. „In Zeiten der Gaskrise genehmigte Windräder in die Schublade zu legen ist absurd“, bemerkt Fritz Herzog, Obmann der IG Windkraft: „Wir brauchen die Windräder dringend zur Absicherung unseres Wirtschaftsstandortes und zur Stabilisierung der Strompreise für die Bevölkerung.“

Bild: © IG WindkraftBild: © IG Windkraft

Die Diskussion um eine Erneuerung des Ökostromgesetzes hat die Branche seit 2014 mit der Politik geführt. Das neue Fördergesetz, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), wurde im Juni 2021 im Parlament beschlossen. Vollumfänglich in Kraft ist es seit Ende 2022, nach der Bewilligung durch die Europäische Kommission und die Kundmachung der nötigen Verordnungen. In der Zwischenzeit haben sich die Strommarktbedingungen auf den Kopf gestellt, die Zinsen sind in die Höhe geschnellt und auch die Inflation hat eine Dimension erreicht, die man noch vor Kurzem für unmöglich gehalten hat. Die Anlagenpreise für Windräder sind um 40 Prozent höher als noch vor zwei Jahren. „All diese Änderungen bewirken nun, dass Windräder mit den bestehenden Förderbedingungen nicht errichtet werden können“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Neue Warteschlange aufgebaut

Die Situation war bereits Ende letzten Jahres bekannt. In einem vom Klimaministerium in Auftrag gegebenen Gutachten wurde die Anhebung der Förderprämie um 12,9 Prozent empfohlen. Diese Anpassung erfolgte bis heute nicht. Von 556 MW ausgeschriebener Windkraftleistung konnten dadurch seit Dezember 2022 lediglich 198 MW vergeben werden. Knapp zwei Drittel der ausgeschriebenen Förderungen wurden nicht abgeholt. Bei der letzten Ausschreibung hat kein einziges Projekt mehr mitgeboten. „Es ist unverständlich, wie in einer Zeit der Energiekrise die Politik ein neuerliches auflaufen einer Warteschlange fertig genehmigter Projekte zulassen kann“, wundert sich Fritz Herzog, Obmann der IG Windkraft. Doch braucht die erforderliche Verordnung des Klimaschutzministeriums auch die Zustimmung von drei anderen Ministerien und daher eine Einigung in der Regierung. 100 Windräder mit einer Leistung von 450 MW könnten bei der nächsten Ausschreibung sofort mitbieten. Weitere 100 Anlangen stehen kurz davor. Darüber hinaus haben 70 Windräder mit einer Leistung von 500 MW heuer mit der Genehmigung begonnen. „Wir sollten diese Projekte nicht in die Schubladen legen, sondern so rasch wie möglich errichten“, fordert Herzog.

Geförderte Windkraftleistung nach Ausschreibungen

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Windparks kosten der Gesellschaft derzeit keinen Cent

Dabei geht es gar nicht darum, den Windparkprojekten mehr Fördergeld zu zahlen. Derzeit liegt der Strompreis deutlich über den nötigen Förderbeträgen und die Betreiber müssen dadurch auch einen Teil der erzielten Erlöse zurückzahlen. „Das heißt, dass ein Windrad, das durch das EAG gefördert wird, derzeit einen dreifachen Mehrwert für die Gesellschaft hat. Auf der einen Seite hilft jedes Windrad, den Strompreis zu senken, und bei derzeitigen Strommarktbedingungen muss auch ein Teil der Erlöse an die Förderstelle abgegeben werden. Auf der anderen Seite sind die Windräder ein Schritt in Richtung Klimaschutz, den wir so dringen brauchen, um die Klimakrise aufzuhalten“, so Herzog: „Diesem Thema muss höchste Priorität eingeräumt werden, denn Österreich hat letztes Jahr 26 Mrd. Euro für Energieimporte ausgegeben.“

Ohne Anpassung ist keine Finanzierung von Windparks möglich

Die Anpassung der Förderung ist aber für die Fremdfinanzierung nötig. Sie garantiert bei einem zukünftig möglichen starken Absinken der Strompreise, dass die Differenz zurückgezahlt werden kann. „Das EAG ist daher weniger ein Fördersystem als ein Garantiesystem, damit eine Finanzierung der Projekte überhaupt möglich ist“, erklärt Herzog: „Die Erneuerbaren sind die Lebensversicherung für die heimische Wirtschaft und eine Garantie für leistbare Strompreise für die Bevölkerung. Gerade im Winter fehlt Österreich viel Strom, den diese Windräder liefern können.“

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Rückfragehinweis

Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee, IG Windkraft, Tel. +43 660 20 50 755