Systemnutzungsentgelte 2023 - 2. Novelle in Begutachtung

Die 2. Novelle der geltenden Systemnutzungs-Verordnung SNE ist bis 6. Februar in Begutachtung.

Die E-Control hat eine Novelle der geltenden Systemnutzungs-Verordnung SNE bis 6. Februar in Begutachtung gesendet.

Für Windkraft ist relevant, dass für Einspeiser darin ab 1. März neue Netzverlustentgelt-Beträge festgesetzt werden. Dies führt zu einer Verringerung der aktuellen für das Jahr 2023 geltenden Beträge, je nach Bundesland und Netzebene, um - 8,4 bis - 8,8 %.

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Die relevante Veränderung dieser in Begutachtung befindlichen Novelle sind die Netzverluste für Entnehmer die von März bis Juni deutlich abgesenkt werden. Bis Ende Februar werden die Beträge in selber Höhe der geltenden Verordnung festgelegt. Von März bis Juni werden für Einspeiser und Entnehmer deutlich unterschiedliche Werte festgelegt. Und ab 1. Juli zahlen die Entnehmer auch jene Beträge die bereits seit März für Einspeiser gelten. Somit soll das Netzverlustentgelt für Einspeiser von März bis Ende Juni und ab Anfang Juli in der selben Höhe bleiben.