Uniper zieht wegen des Kohleausstiegs in den Niederlanden vor Gericht

Der deutsche Energiekonzern Uniper zieht wegen des Kohleausstiegs in den Niederlanden vor Gericht. Der Stromversorger will klären lassen, ob sein Steinkohlekraftwerk Maasvlakte ohne Entschädigung abgeschaltet werden darf. Geklagt werde in den Niederlanden und vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington, sagte ein Unternehmenssprecher am Freitag.

Der deutsche Energiekonzern Uniper zieht wegen des Kohleausstiegs in den Niederlanden vor Gericht. Der Stromversorger will klären lassen, ob sein Steinkohlekraftwerk Maasvlakte ohne Entschädigung abgeschaltet werden darf. Geklagt werde in den Niederlanden und vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington, sagte ein Unternehmenssprecher am Freitag.
Das niederländische Parlament hatte 2019 ein Gesetz verabschiedet, das den Einsatz von Kohle zur Stromerzeugung bis spätestens 2030 verbietet. Damit werde Uniper gezwungen, das Steinkohlekraftwerk in der Nähe von Rotterdam nach nur etwa 15 Jahren Betrieb stillzulegen, ohne dafür eine Entschädigung vom niederländischen Staat zu erhalten, kritisierte der Energiekonzern. Eine Umstellung des Kraftwerks auf andere Energieträger sei unrealistisch. Die Anlage in Maasvlakte gehört zur gleichen Kraftwerksgeneration wie das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen.
Auch der Energiekonzern RWE wehrt sich gegen eine entschädigungslose Stilllegung seines 2015 in Betrieb genommenen Kraftwerks Eemshaven. RWE hatte im Februar ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die Niederlande beim International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington eingereicht.

Der Energiecharta-Vertrag ist ein mächtiges Instrument, um die Energiewende zu blockieren

Immer öfter klagen Konzerne der fossilen Energiewirtschaft auf Basis des ECT, um Klimaschutzmaßnahmen von Regierungen zu blockieren.

97% aller ISDS-Klagen auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags stammen von Energiekonzernen, die ihr Geld mit der Ausbeutung fossiler oder anderer umweltschädlicher Energiequellen verdienen. Die Zahl der Klagen wächst rasant. 67 % der bisherigen ECT-Klagen sind von Investoren aus einem EU-Mitgliedsstaat gegen die Regierung eines anderen EU-Mitglieds erhoben worden. Österreich hat diesen Vertrag unterschrieben und könnte jederzeit geklagt werden.

Aussteigen, bevor es zu spät ist!

Zwei Fraktionen im Europäischen Parlament haben bereits den Austritt der EU aus dem ECT gefordert Im November 2020 forderten mehr als 280 Parlamentarier*innen aus der gesamten EU und verschiedenen politischen Parteien die EU-Mitgliedsstaaten auf, "nach Wegen zu suchen, um gemeinsam aus dem ECT auszusteigen", falls Bestimmungen zum Schutz fossiler Brennstoffe und der Streitbeilegungsmechanismus des ECT zwischen Investoren und Staat nicht in den Modernisierungsverhandlungen gestrichen werden.

Da die aktelle Verhandlungen über eine Reform des ECT sehr wahrscheinlich an den Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedstaaten scheitern und so keine Ergebnisse hervorbringen werden, die die tief verwurzelten Probleme des ECT lösen, sollten die Staaten einen raschen Rückzug aus dem ECT in Erwägung ziehen. Angesichts der Dringlichkeit, mit dem der Klimawandel bekämpft und die Energiewende beschleunigt werden muss, dürfen wir keine Zeit verlieren.

Online Diskussion zum Energiecharta-Vertrag

Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung von Attac Österreich und IG Windkraft diskutierten Energiesprecher*innen österreichischer Parteien mit den Vertreter*innen der Organisationen über den Energiecharta-Vertrag (ECT).


Unter diesem Link können Sie sich die Online Diskussion zum Energiecharta-Vertrag ansehen

Link zur Petition

Jetzt Petition unterzeichnen: Energiewende retten - Energiecharta stoppen

Weiterführende Links

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