3. Position der IG Windkraft und Eckpunkte

Zusammenfassung der Position der IG Windkraft und die Eckpunkte einer neuen Ökostromförderung

1. Position der IG Windkraft zum EAG

© Astrid Knie
 © Astrid Knie

Die IG Windkraft bekennt sich zu mehr Marktnähe und Systemverantwortung. Dies kann durch das international bewährte Marktprämienmodell gewährleistet werden: hier vermarktet der Erzeuger seinen Ökostrom selbst und erhält zusätzlich eine Marktprämie pro Kilowattstunde als Betriebsförderung. Die Förderhöhe sollte administrativ festgelegt werden. Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe der Windkraftförderung sind aufgrund der österreichischen Marktverhältnisse ungeeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen. Das neue Fördersystem ist so zu gestalten, dass die tatsächliche Erreichung der ambitionierten Ziele im Vordergrund steht und die
dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Bei Fehlentwicklungen muss rasch gegengesteuert werden.

Eckpunkte einer neuen Ökostromförderung

Folgende Eckpunkte sind für ein neues Gesetz entscheidend:
• Das 2030-Ziel ist durch einen Zielerreichungspfad und klare Mengenziele für die einzelnen Technologien zu konkretisieren.
• Die Windkraft muss für die Erreichung der Zielsetzung des Regierungsprogrammes bis 2030 von derzeit 3.160 MW auf über 7.000 MW Leistung ausgebaut werden. Dafür benötigen wir einen Ausbau von rund 120 Windrädern mit insgesamt 500 MW Leistung.
• Das Fördersystem sollte technologiespezifisch ausgestaltet sein, um den Unterschieden der Technologien Rechnung zu tragen und einen optimalen Energiemix zu erhalten, weil das 100%-Ziel sonst nicht erreicht werden kann.
• Als Fördersystem für Windkraft eignet sich das seit mehreren Jahren erprobte Marktprämienmodell (variable Prämie mit monatlicher Anpassung des durchschnittlichen Marktwertes und der Prämie).
• Eine Festlegung der Marktprämie für Windenergie an Land mittels Ausschreibungen hat sich international bisher nicht bewährt, ist für die österreichischen Verhältnisse nicht geeignet und ist unter Berufung auf die Ausnahmegründe von Rn. 126 der EU-Leitlinien abzulehnen. Angesichts des raschen Handlungsbedarfs und der hohen Ausbauziele darf das Fördersystem nicht zum Versuchslabor werden.
• Die Förderhöhe sollte administrativ für 20 Jahre festgelegt werden.
• Für eine effiziente Fördergeldvergabe sollte ein standortdifferenziertes Modell (ähnlich wie in Deutschland) zur Anwendung kommen. Für die Netzintegration und die Akzeptanz der Bevölkerung ist eine größere Verteilung des Windkraftausbaus sinnvoll und volkswirtschaftlich günstiger.
• Rechtsicherheit für die bei der OeMAG gereihten Förderanträge ist zu gewährleisten.
• Ein Wahlrecht für bestehende Anlagen in das neue Marktprämiensystem ist sinnvoll.
• Abwicklung/Auszahlung der Marktprämie über die OeMAG: Wie bei der Tarifförderung zahlt die OeMAG die Marktprämie aus, daneben eigene Vermarktung der Energie durch die Betreiber und ihre Partner.

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