Systemnutzungsentgelt-Verordnung 2012 – Novelle 2018

Positive Nachrichten! Netzgebühren sinken 2018

© IG Windkraft
 © IG Windkraft

Der Entwurf der Verordnung der Regulierungskommission für eine Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 liegt vor und ist in Begutachtung. Die IG Windkraft nutzt auch dieses Mal die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Nächstes Jahr soll die Kostenbelastung für die Netzgebühren, die von Erzeugern und damit auch von Windkraftbetreibern zu entrichten sind, deutlich abgesenkt werden.

Das von Erzeugern zu entrichtende, österreichweit einheitlich Systemdienstleistungsentgelt soll von derzeit 0,198 Cent/kWh auf 0,098 Cent/kWh abgesenkt werden. Dies bedeutet eine Absenkung um 51 %.

Das Netzverlustentgelt wird je nach Bundesland und Netzebene festgelegt. Im Burgenland und in Niederösterreich soll es zu einer starken Absenkung, in der Steiermark zu einer geringfügigen Absenkung und in Oberösterreich zu einem Anstieg kommen.

Die Gesamtbelastung aus den Netzgebühren verringert sich somit um - 34 bis - 47 %, je nach Bundesland und Netzebene.

Möglich ist dies auf Grund zweier Trends: Die sinkenden Aufwendungen für Regelenergie in Österreich - durch die in den letzten Jahren gesetzten Maßnahmen – sowie durch die gesunkenen Marktpreise, die die Beschaffung der Netzverluste verringern, verringert sich das Systemdienstleitungsentgelt.

Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass Netzgebühren für österreichische Stromerzeuger im europäischen Wettbewerb benachteiligt werden, da diese in Nachbarländer nicht zu leisten sind und nicht auf Stromimporte eingehoben werden. Diese Marktverzerrung steht insbesondere den Bestrebungen der Europäischen Union, einen gemeinsamen nachhaltigen Strommarkt zu schaffen, entgegen und führt zu steigenden Energieimporten, einem negativen Anreiz für den Anlagenbetrieb und nachteiligen volkswirtschaftlichen Auswirkungen.

Downloads