30 % - Ziel bis 3030

Am 21. Mai 2013 hat sich das EU-Parlament in einer Entschließung für ein Mindestziel von 30 % Erneuerbare Energie im Gesamtenergiesystem bis 2030 ausgesprochen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2013 über aktuelle Herausforderungen und Chancen für erneuerbare Energieträger auf dem europäischen Energiebinnenmarkt (2012/2259(INI))

Das Parlament ist der Meinung, „dass Ziele und Meilensteine für die Zeit bis zum Jahr 2050 formuliert werden müssen, um eine glaubwürdige Zukunftsperspektive der erneuerbaren Energieträger in der Union darzustellen; weist darauf hin, dass alle von der Kommission in ihrem Energiefahrplan 2050 dargestellten Szenarien von einem Anteil von erneuerbaren Energien am Energiemix der Union von mindestens 30 % im Jahr 2030 ausgehen; legt daher nahe, dass sich die Union bemühen sollte, einen noch höheren Anteil zu erreichen, und fordert die Kommission auf, eine EU-weite verpflichtende Zielvorgabe in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energieträger für 2030 vorzuschlagen und dabei die mit anderen potenziellen klima- und energiepolitischen Zielen, insbesondere mit einem Ziel der Verringerung von Treibhausgasemissionen, interagierenden Auswirkungen sowie ihre Wirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union einschließlich der Branche der erneuerbaren Energieträger zu berücksichtigen.“

Die Resolution ist ein klares Bekenntnis des EU-Parlaments für konkrete Ausbauziele bei erneuerbaren Energien, für einen forcierten Ausbau und ein Bekenntnis zu Einspeisetarifen. Das Parlament stellt fest, dass Erfahrungen in verschiedenen EU-Staaten bewiesen haben, dass Einspeisetarife die günstigste Methode sind, erneuerbare Energien zu fördern, und fordert die Kommission auf, dies in künftigen Richtlinien zu berücksichtigen.

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Entschließung des Parlaments