Mitteilung der Kommission

Am 5. November 2013 veröffentlichte die EU Kommission unter dem Namen „Guidance for state intervention in electricity“ eine Reihe von Dokumenten

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Diese „Leitlinien zu staatlichen Eingriffen in Strommärkte“ sollen den Mitgliedstaaten als Leitlinie bei der Vornahme staatlicher Lenkungsmaßnahmen im Energiebinnenmarkt dienen.

Es handelt sich dabei um eine Mitteilung der Kommission, in welcher wichtige Prinzipien aus Sicht der Kommission festgelegt werden, nicht jedoch um rechtsverbindliche Regeln. Beachtlich werden diese Prinzipien jedoch sicher bei der Überarbeitung der Leitlinien der Union für Umweltschutzbeihilfen, deren Neufassung 2014 veröffentlicht werden soll, und anhand derer beispielsweise auch zahlreiche Ökostrombeihilfen von der Kommission beurteilt werden.

Bemerkenswert ist der Umstand, dass in dieser offiziellen Version des Berichts nun einige Zahlen betreffend Beihilfen für Atom- und fossile Energien fehlen. Eine geleakte Erstversion beinhaltete noch eine Übersicht bestehender Förderungen: im Jahr 2011 habe die Europäische Union im Jahr 2011 nukleare Anlagen mit 35 Milliarden Euro und fossile Kraftwerke mit 26 Milliarden Euro gefördert (demgegenüber standen Förderungen für erneuerbare Energien in Höhe von 30 Milliarden Euro). Indirekt wurde die Energieerzeugung aus Kohle und Gas sogar mit weiteren 40 Milliarden Euro gefördert. Nun wird nur mehr generell von staatlichen Beihilfen für die herkömmlichen Energien gesprochen und nur im Fall der fossilen Energien auf 26 Milliarden Euro im Jahr 2011 verwiesen.



Hinsichtlich erneuerbarer Energien wird im Dokument "Guidance for the design of renewables support schemes" festgestellt, dass Fördersysteme für erneuerbare Energien flexibel sein und auf fallende Gestehungskosten Rücksicht nehmen sollten. Einspeisetarifsysteme werden kritisch beurteilt, es wird empfohlen, längerfristig auf andere Systeme wie Einspeiseprämiensysteme umzusteigen. Gleichzeitig wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abrupte oder rückwirkende Systemwechsel vermieden werden sollen und Investitionssicherheit zu wahren ist. Reformen bestehender Förderregelungen sollten die berechtigten Erwartungen der Anleger nicht zunichtemachen. Die Kommission empfiehlt, erneuerbare Energien auf stabile, transparente, glaubwürdige, kosteneffiziente und marktintegrierende Weise zu fördern.

Der neue Anlauf der Kommission bezieht sich jedoch auf alle Eingriffe im Stromsektor und nicht nur auf die erneuerbaren Energien. So wird etwa die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe dezidiert zur Korrektur verzerrter Energiepreissignale empfohlen.

Weiterführende Links

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