Der Weg zum Wind

Der Wegweiser zur Planung eines eigenen Windparks

Die ersten Schritte auf dem Weg zu einer großen netzgekoppelten Windkraftanlage werden im folgenden kurz dargestellt. Falls Sie sich für die Errichtung einer kleinen Windkraftanlage bis 30 kW interessieren, finden Sie Informationen dazu auf der IG Windkraft Webseite: www.kleine-windkraft.at.

1. Wahl des richtigen Standorts

Abgesehen von guten Windverhältnissen sind folgende Dinge zu beachten: Infrastruktur (LKWfähige Zufahrt), Netzanschlussmöglichkeit (Anfrage an lokalen Netzbetreiber), ausreichender Abstand zu bewohntem Gebiet (in NÖ mindestens 1200 m, in anderen Ländern idR mindestens 750 m), Nutzungsrecht des Grundstücks (Kauf, Pacht). Unerlässlich ist eine fundierte Windmessung, die Windkraft-Planungsbüros durchführen (mindestens 6 Monate lang auf 50 m Höhe messen).
Übersicht Abstandsregelungen

2. Informationsarbeit

Aufklärung und Miteinbeziehen der Bevölkerung und der Gemeinde ist notwendig! Zum Beispiel nach NÖ Raumordnungsrecht muss die Fläche in „Grünland-Windkraftanlage“ umgewidmet werden. Hierfür ist die Gemeinde zuständig. Ohne Aufklärung und Miteinbeziehen der Bevölkerung und der Gemeinde ist daher ein Windkraftprojekt gar nicht umsetzbar.

3. Vorgespräche bei den relevanten Genehmigungsbehörden

4. Gesetzlicher Rahmen

Windkraftanlagen sind im Allgemeinen den gesetzlichen Bestimmungen für die Errichtung von Bauwerken unterstellt. Es müssen verschiedene Aspekte beachtet werden:
Baurecht
Raumordnungsrecht (Flächenwidmung)
Elektrizitätsrecht
Naturschutzrecht
Luftfahrtrecht
Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht

Abgesehen vom Luftfahrtrecht sind die verschiedenen Agenden in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Für das Baurecht gilt beispielsweise, dass in NÖ Stromerzeugungsanlagen, die einer elektrizitätsrechtlichen Genehmigung bedürfen, von der NÖ Bauordnung 1996 ausgenommen sind, die baurechtlichen Aspekte werden im Elektrizitätsrecht-Verfahren berücksichtigt. In den anderen Ländern gibt es in der Regel ein eigenes Bauverfahren. Weiters ist in NÖ eine entsprechende Flächenwidmung "Grünland-Windkraftanlagen" Voraussetzung für die Errichtung einer Windkraftanlage. Hier muss daher die Umwidmung bei der Gemeinde beantragt werden.
Es muss daher in jedem Fall mit der zuständigen Baubehörde erster Instanz und mit der zuständigen Landesregierung Kontakt aufgenommen werden. Baubehörde erster Instanz ist der Bürgermeister bzw. in Städten mit eigenem Statut der Magistrat. Die Landesregierung ist zuständig für die elektrizitätsrechtliche, die naturschutzrechtliche und die luftfahrbehördliche Bewilligung. Für das naturschutzrechtliche Verfahren zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft bzw. in Städten mit eigenem Statut der Magistrat. Liegt der Standort in einer luftfahrtrechtlichen Sicherheitszone besteht auch eine Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr, innerhalb des Radarbereiches der Austro-Control.

Für Windparks mit mindestens 20 Anlagen bzw. 20 MW besteht eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht im vereinfachten Verfahren (in schutzwürdigen Gebieten bereits ab 10 Anlagen oder 10 MW, Einzelfallprüfung, siehe UVP-G 2000, Anhang 1 Ziffer 6 lit a und b). Wenn ein UVP-Verfahren durchgeführt wird, kommt es zur Verfahrenskonzentration, d.h. dass alle anderen Verfahren im Zuge des UVP-Verfahrens abgehandelt werden.

Detailauskünfte erfragen Sie am besten bei den zuständigen Beamten. Die betreffenden Gesetze findet man im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS auf www.ris.bka.gv.at.

Wir empfehlen Ihnen, Projekte jedenfalls gemeinsam mit einem Planungsbüro für Windkraftprojekte durchzuführen. Die Realisierung ist sehr kompliziert und eine kompetente Hilfe unerlässlich. Die Kosten für das Planungsbüro rentieren sich sehr schnell, nicht zuletzt weil man dort einen internationalen Überblick hat, was sich bei Preisverhandlungen mit den Anlagenherstellern bezahlt macht. Außerdem verfügen die Planer über sehr gute Beziehungen zu den Behörden und kennen die Strukturen. Die Planungsbüros führen alle Planungsschritte von der Idee bis zur fertigen Windkraftanlage durch: Windmessungen, Organisation von Infoveranstaltungen, Moderation von Konflikten, Unterstützung bei Genehmigungsverfahren, Berechnung der Schallausbreitung, des Schattenwurfs und der Wirtschaftlichkeit, Ausschreibung für Lieferung und Montage der Windkraftanlagen, Bauaufsicht etc.

Planungsbüros für Windkraftanlagen

siehe Link: Über uns / Firmenbeiräte / Planungsbüros