Energiekostenbeitrag Strom - Verordnungen erlassen

Die Verordnungen enthalten Details zur Umsetzung sowie zur Anrechenbarkeit begünstigter Investitionen

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Die lang erwarteten Verordnungen zur Umsetzung des Energiekostenbeitrags liegen nun vor. Die beiden Verordnungen regeln Details der Umsetzung sowie zur Anrechenbarkeit begünstigter Investitionen. Die IG Windkraft erstellt gerade eine offizielle Anfrage ans BMF zur Frage verbundener Unternehmen. Außerdem versuchen wir zu klären, ob ein Formular zur Berechnung der Beitragsschuld unter Berücksichtigung des Absetzbetrags für Investitionen bereitgestellt wird.

Weiterführende Links

EKB-S-Umsetzungs-Verordnung, Fassung vom 29.6.2023
EKB-S-Investitions-Verordnung, Fassung vom 29.6.2023
Energiekostenbeitrag-Strom-Gesetz EKBSG (in der novellierten Fassung)