Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, auch EAG genannt, regelt die Rahmenbedingungen für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Ziel ist es, die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Wind, Sonne, Wasser etc.) zu unterstützen.
Diese Förderung ist nötig, weil der Strommarkt für schmutzige Kohle-, Erdgas- und Atomkraftwerke sehr stark subventioniert ist. Seit 2008 ist die Förderung für Erdgas, Erdöl und Kohle unverändert hoch. 2021 wurden in 15 EU-Staaten mehr Subventionen für fossile Energien bezahlt, als für alle erneuerbare Energien zusammen. Durch die Energiekrise (seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine Anfang 2021) haben sich die Subventionen für fossile Energien 2022 nochmals verdoppelt.

2030 Strom zu 100 % aus Erneuerbaren

Das EAG soll dazu beitragen, dass in Österreich der Gesamtstromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100 % national bilanziell aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird.

Förderung der Windkraft

Neben Investitionszuschüssen für kleinere Windkraftanlagen (20 bis 1.000 kW Leistung) ist für Windkraft als Standard-Fördermodell ein Marktprämienmodell vorgesehen. Das bedeutet, dass die Erzeuger:innen ihren Ökostrom selbst vermarkten müssen und zusätzlich eine Marktprämie pro Kilowattstunde (kWh) als Förderung erhalten. Die Förderhöhen werden über technologiespezifische Ausschreibungen festgelegt. Für Windparks die in alpinen Regionen gebaut werden, oder solche die an windschwächeren Standorten errichtet werden, ist die Förderprämie etwas höher. Für Standorte mit besonders guten Windverhältnissen ist diese reduziert.

Begrenzte Fördermittel

Das jährliche Fördervolumen für erneuerbare Energie-Anlagen ist begrenzt. So ist festgeschrieben, dass die jährlichen finanziellen Mittel im dreijährigen Mittel eine Milliarde Euro nicht übersteigen sollen. Kommt es zu einer Überschreitung dieser Grenze, ist eine anteilige Kürzung der folgenden Förderkontingente vorgesehen.

Zielerreichung sichergestellt

Ist die Erreichung des Ziels gefährdet, hat die Bundesregierung dem Nationalrat unverzüglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der die Zielerreichung sichergestellt werden kann. Die Klimaschutzministerin hat dem Nationalrat einen Bericht vorzulegen.

Rückzahlverpflichtung

Ist der Strompreis deutlich höher als die Förderhöhe, wird keine Förderung ausbezahlt. Der/die Betreiber:in muss einen Differenzbetrag zurücklegen. Diese Summe wird dann gegengerechnet, wenn der Strompreis wieder sinkt und Förderungen auszuschütten wären.

Tariflaufzeit

Die Förderung mittels EAG wird über eine Laufzeit von 20 Jahren gewährt. Ein Ausstieg aus dem Fördersystem ist nicht möglich. So wird eine preisgünstige Windstromerzeugung in Österreich garantiert.

Weiterführende Links

Weitere Details zum EAG