Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung – Erfahrungswerte und Empfehlungen

© Lanthan Safe Sky GmbH
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Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung ist in Deutschland seit Frühjahr 2020 für Windparkbetreiber kennzeichnungspflichtiger Anlagen verpflichtend. Bis Ende des Jahres 2023 müssen Bestands- und Neuanlagen mit einem BNK-System ausgerüstet werden. Hintergrund ist das Bestreben, durch diese Maßnahme – also die signifikante Reduzierung der Lichtverschmutzung – die Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung zu erhöhen. Als erster zugelassener Hersteller eines transponderbasierten BNK-Systems blickt Lanthan auf mittlerweile mehr als zwei Jahre Erfahrung im Zulassungs- und Umrüstungsprozess zurück. Die Transponder-Technologie basiert dabei auf dem gleichen Prinzip wie ein Bewegungsmelder: Innerhalb eines gesetzlich festgelegten Radius ortet das System Flugverkehr anhand der Transpondersignale, die dieser aussendet und steuert die roten Hinderniswarnleuchten bedarfsgerecht: Sie leuchten also nur dann, wenn sich tatsächlich Luftverkehr in der Nähe befindet. Die onshore und offshore zugelassene Technologie bietet dabei den Vorteil, dass sie frei ist von Radaremissionen und zudem kostengünstig ist. Luftverkehr wird sicher und zuverlässig vom Boden bis in große Flughöhen erkannt. 
Durch über 10 Jahre Entwicklungsarbeit kann Lanthan ein BNK-System anbieten, das nur noch  minimale Einschaltzeiten der Gefahrenfeuer aufweist. Daher bleiben die roten Leuchten meistens die meiste Zeit der Nacht über dunkel. Für Rückfragen und nähere Informationen (www.lanthan-safe-sky.com), sowie indikative Angebote stehen Ihnen die Frau Ulrike Schönberger-Unruh (usu@lanthan-safe-sky.com) oder Herr Lennard Klümper (LKL@lanthan-safe-sky.com) der Lanthan Safe Sky gerne zur Verfügung.