Fünf Klimaklagen gegen Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen

Die Deutsche Umwelthilfe reicht fünf neue Klimaklagen ein

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Die Deutsche Umwelthilfe fordert nach der Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgericht nun auch Klimaschutzgesetze auf Landesebene. Diese sollen dem Pariser Klimaabkommen sowie dem Grundgesetz nachkommen. Juristischer Verfahrensleiter Remo Klinger meint dazu: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betrifft das Bundes-Klimaschutzgesetz. In einem föderalen Staat wie Deutschland reicht dies aber nicht aus. Auch die Bundesländer sind in der Pflicht, angemessene Maßnahmen für den Klimaschutz verbindlich umzusetzen."

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Presseaussendung Deutsche Umwelthilfe
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