1. Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: aktuelle Position der IGW

IG Windkraft mahnt Tempo ein: EAG unabhängig von anderen Gesetzen zum Abschluss bringen

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Nach jahrelangen Diskussionen um die Neuregelung der Ökostromförderung erfolgte im Herbst 2020 die Begutachtung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes EAG. Seither wurde das Gesetz jedoch noch nicht dem Parlament vorgelegt. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wird zum Testfall für ernstgemeinten Klimaschutz, aber es wird auch zur Konjunkturspritze und ermöglicht bedeutsame Investitionen in heimische Zukunftstechnologien. Dieses Gesetz muss jetzt unabhängig von anderen Themen rasch zum Abschluss gebracht werden.

Windkraftausbau geht zurück

Der jährliche Ausbau der Windkraft zeigt seit Jahren nach unten, es wurden 2020 sogar mehr Windkraftanlagen abgebaut als errichtet. Eine grundlegende Reform der Ökostromförderung wird seit 2014 diskutiert, und so haben wir 2021 bereits das zweite Jahr, in welchem keine neuen Fördermittel für neu genehmigte Windparks zur Verfügung gestellt werden. Der Ausbau der Windkraft würde jährlich 3000 Arbeitsplätze durch die Errichtung der Windräder und weitere 270 Dauerarbeitsplätze durch den Betreib der Anlagen bringen und Investitionen von 680 Mio. Euro auslösen.


Den Medien war zu entnehmen, dass die Zuweisung des EAG ans Parlament von der ÖVP verhindert wird, weil diese angeblich eine gemeinsame Beschlussfassung des EAG-Pakets mit der Förderung von Grünem Gas und Änderungen im Gaswirtschaftsgesetz bezüglich Gasinfrastruktur fordert. Angesichts der Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen kann der Beschluss des EAG jedoch nicht mehr länger warten, das EAG muss jetzt unabhängig von anderen Themen im Parlament behandelt und rasch beschlossen werden.

Investitionen in Milliardenhöhe verzögern sich

Anstehende Investitionen bleiben sonst liegen und für Unternehmen stellt sich zunehmend Planungsunsicherheit ein: Die Zielsetzungen des EAG lassen Investitionen von 30 Mrd. Euro und rund 100.000 Arbeitsplätze erwarten, diese müssen rasch losgeeist werden. Zudem sei auf die Zahlungen in Milliardenhöhe verwiesen, die Österreich jedes Jahr für fossile Energie ins Ausland abfließen lässt. Nicht zuletzt drohen Klima-Strafzahlungen von bis zu 9 Mrd. EUR bis 2030 bei der Verfehlung unserer Klimaziele.

Mit dem raschen Beschluss des EAG schützen wir Klima und Umwelt, stärken unsere heimische, regionale Wirtschaft, schaffen Zukunftsinvestitionen und Arbeitsplätze in neue Technologien und werden unabhängig von Energieimporten.

Beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist entscheidend:

  • Bis 2030 müssen wir den Stromverbrauch zu 100 % aus erneuerbaren Energien decken. Das neue Gesetz ist so zu gestalten, dass die tatsächliche Erreichung dieses ambitionierten Zieles im Vordergrund steht und die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Eine verpflichtende Begrenzung der Unterstützungsvolumina darf nicht die Ziele unterminieren.
  • Dafür sind funktionierende und international bewährte Anreizsysteme festzulegen, insbesondere das Marktprämienmodell. Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe etwa der Windkraft oder der Wasserkraft sind aufgrund der österreichischen Marktverhältnisse ungeeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen. Diese haben sich international nicht bewährt, In Deutschland hat man so den Windkraftmarkt zu Grunde gerichtet.
  • Es sind Fördermodelle wichtig, die gewährleisten, dass erneuerbare Energien in ganz Österreich ausgebaut werden können (Standortdifferenzierung der Förderung).
  • Eine klare und faire Regelung der Kosten des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen muss geschaffen werden.

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