Verzögerung bei Erneuerbaren-Gesetz nachvollziehbar

Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) fordert langfristig stabile und funktionierende Rahmenbedingungen

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Die überschaubare Verzögerung des lang erwarteten Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ist gut hinzunehmen, sofern diese Zeitspanne zur Sicherstellung von langfristig stabilen und funktionierenden Rahmenbedingungen genutzt wird. „Das Gesetzespaket zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist umfangreich und bringt eine komplette Systemumstellung für die Abgeltung von erneuerbarem Strom. Eine zeitliche Verzögerung in der Bearbeitung und der Abstimmung mit Brüssel ist daher nicht verwunderlich. Wenn diese überschaubar kurz bleibt und sichergestellt wird, dass ein guter und nahtloser Übergang vom alten zum neuen Rechtsrahmen gewährleistet ist, dann wird das der Branche und den Ausbauplänen auch nicht schaden. Es ist wesentlich, dass der neue Rechtsrahmen Dynamik für die Energiewende bringt und Kontinuität bis zur Erreichung der 2030 Ziele sicherstellt. Darauf sollen sich nun die Anstrengungen richten. Wenn das gelingt, dann können wir zwei bis drei Monate Verzögerung gerne hinnehmen“, meint Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) zu den bekannt gewordenen Verzögerungen des EAG.

Die Branche der Erneuerbaren ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor: 30 Mrd. Euro an Investitionen können durch das neue Gesetz ausgelöst werden und 100.000 Arbeitsplätze damit geschaffen werden – ein Effekt, den Österreich in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage dringend braucht. Der EEÖ hat eine umfassende Stellungnahme zur Begutachtung abgegeben. Die Branche vertraut darauf, dass dieser Input in den letzten Wochen dazu verwendet wurde, das Gesetz weiter zu verbessern.

„Wir gehen davon aus, dass durch den aktuellen Feinschliff nach der Begutachtung ein guter Rechtsrahmen für 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Ressourcen auf die Zielgerade in Richtung Beschlussfassung gebracht wird, der gegenüber Brüssel gut vertreten werden kann“, schließt Prechtl-Grundnig.

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