Klimavolksbegehren: Gesetzgebung nicht fit für Klimaschutz

Das Klimavolksbegehren präsentierte einen Meilenstein in Richtung “Klimaneutralität 2040". Mit renommierten UmweltjuristInnen wurden Gesetzesvorschläge erarbeitet, die den Weg dorthin absichern sollen. Ein Gesamttreibhausgasbudget in der Verfassung, jährliche Emissionshöchstmengen sowie ein Klimarechnungshof, der über deren Einhaltung wacht, sind zentrale Eckpfeiler.

Bild: © mlg_mike/ KlimavolksbegehrenBild: © mlg_mike/ Klimavolksbegehren

“Derweil steht im Regierungsprogramm zwar das Ziel bis 2040 keine Treibhausgase mehr in die Luft
zu pumpen, aber es gibt noch keinen gesetzlich verankerten Plan, wie wir das schaffen sollen. Wenn die
Politik es ernst meint, müssen ab jetzt die österreichischen Emissionen sinken. Dazu braucht es einen
klaren, gesetzlich vorgezeichneten Weg raus aus der fossilen Vergangenheit”, betont Katharina
Rogenhofer, Sprecherin des Klimavolksbegehrens, die Wichtigkeit eines klaren Klimaplans für die
Zukunft Österreichs.

An der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs waren die JuristInnen Judith Fitz, Miriam Hofer, Michaela
Krömer, Eva Schulev-Steindl und Florian Stangl beteiligt.

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