Erste Klimaklage siegt vor niederländischem Höchstgericht

Der Antrag auf strengere Klimaschutzmaßnahmen stützt sich auf die Schutzpflicht des Staates für die eigene Bevölkerung auf Basis der Menschenrechte

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Am 20. Dezember entschied der „Hohe Rat“, das Höchstgericht der Niederlande, zugunsten der Klage der Umweltschutzorganisation Urgenda. Er gab damit, wie alle Instanzen davor, dem Antrag auf strengere Klimaschutzmaßnahmen Recht, der sich auf die Schutzpflicht des Staates für die eigene Bevölkerung auf Basis der Menschenrechte stützt. Die Niederlande müssen daher jetzt ihre Bemühungen zum Klimaschutz verstärken. Für andere Staaten hat das keine direkten Auswirkungen, könnte jedoch als Präzedenzfall herangezogen werden.

Keine direkte Auswirkung auf Österreich, ABER...

Eine direkte Wirkung auf Österreich hat das Urteil nicht, es ist auch angesichts der verschiedenen Rechtsschutzsysteme der niederländischen und der österreichischen Verfassung nicht einfach umlegbar. Relevant ist jedoch die Entscheidungsbegründung, die sich auf die EMRK stützt und damit auch in Österreich beachtlich ist. Die von GREENPEACE angekündigte „Klimaklage“ nutzt ebenfalls ein auf der EMRK beruhendes Argument und wird sicherlich auf die Abwägungen des Hohen Rates verweisen. Die als Individualanträge an den Verfassungsgerichtshof ausgestaltete „Klimaklage“ richtet sich in Österreich gegen einzelne, besonders klimaschädliche Rechtsakte. Bis Mitte Februar können sich auch noch Einzelpersonen der österreichischen Klimaklage auf deren Webseite anschließen.

Quelle und weitere Informationen: www.oekobuero.at