Ökostromnovelle 2019 - Gesetzwerdung

Im Juli 2019 wurden zwei Initiativanträge zur Novelle des Ökostromgesetzes 2012 eingebracht, die aktuell im Parlament verhandelt werden. Durch die Novelle sollen insbesondere Sondermittel für den Abbau der Ökostromanlagen-Warteschlangen zur Verfügung gestellt werden.

Am 2. Juli 2019 wurden zwei Initiativanträge betreffend das Ökostromgesetz 2012 eingebracht: Der Antrag 960/A XXVI. GP der Abgeordneten Duzdar (SPÖ) sowie der Antrag 966/A XXVI. GP der Abgeordneten Köstinger (ÖVP), Kassegger (FPÖ), Schellhorn (NEOS) und Lettenbichler (ÖVP). Diese Anträge werden nun im Nationalrat behandelt, eine Beschlussfassung im September 2019 wäre möglich.
Die IG Windkraft begrüßt diese Initiativanträge und eine rasche Novelle des Ökostromgesetzes, da die Warteschlange für Windkraftwerke rund 600 Megawatt umfasst und bis ins Jahr 2015 zurück reicht. Eine Novelle des Ökostromgesetzes sollte möglichst schnell beschlossen werden, dabei wären folgende Punkte zu berücksichtigen:
• Die Freigabe zusätzlicher Mittel sollte bereits 2019 erfolgen und die in der Warteschlange festhängenden Projekte rasch in die Umsetzung gebracht werden.
• Abschläge bei den Einspeisetarifen in Höhe von 10 bis 12 % sind sachlich nicht gerechtfertigt.
• Die Novelle muss dem EU-Beihilfenrecht entsprechen. Ausmaß, Ausgestaltung und Begründung sind entscheidend. Die Novelle muss als rasch umsetzbarer Beitrag zur Erreichung der EU-rechtlich bindenden Klima- und Energieziele Österreichs gestaltet und kommuniziert werden.
• Hinsichtlich der Klarstellung der Berechnungsmethode der Förderkontingente ist die vorgeschlagene Formulierung ungeeignet und im Sinne der Rechtssicherheit abzuändern.

1. Klimaschutz durch raschen Abbau der Windkraftwerke-Warteschlange

Aktuell befinden sich 176 Windkraftanlagen mit einer Leistung von insgesamt 576 Megawatt in der Warteschlange bei der Förderstelle OeMAG, die ältesten Anträge gehen auf das Jahr 2015 zurück. Die Anlagen könnten jährlich 1,3 Mrd. kWh heimischen, sauberen Strom erzeugen, das sind mehr als 2 % des gesamten österreichischen Stromverbrauchs.

Österreich wird das Erneuerbare-Energien-Ziel für 2020 in Höhe von 34 % Erneuerbare am Gesamtenergieverbrauch (EU Richtlinie Erneuerbare Energien 2009/28/EG) voraussichtlich nicht erreichen. Der Anteil erneuerbarer Energie am Stromverbrauch ist laut Statistik Austria im letzten Jahr erstmals seit 2010 wieder gesunken (von 73,3 % auf 72,2 %). Die Treibhausgasemissionen liegen seit 30 Jahre auf dem ungefähr gleich hohen Niveau, obwohl aus Klimaschutzgründen eine deutliche Reduktion geboten ist. Österreich ist trotz vieler Bekenntnisse daher auf keinem guten Weg.
Ein Warteschlangenabbau bereits bewilligter Ökostromanlagen ist kurzfristig wirksam und effektiv.

2. EU-Beihilferechtliche Zulässigkeit

Zur Frage, in welchem Rahmen eine Novelle beihilferechtskonform möglich ist, hat die IG Windkraft im Juli 2019 ein Gutachten vom renommierten Beihilferechtsexperten DDr. Stefan Huber von der Kanzlei CHSH erstellen lassen, vgl. Anhang (Memorandum Stefan Huber CHSH).
Ein Abbau der bestehenden Warteschlange ließe sich, EU-beihilferechtlich betrachtet, grundsätzlich mit einer weiteren Aufstockung der 2012 genehmigten Ausgangsmittel ermöglichen.

3. Abschläge für Windkraft sind sachlich nicht gerechtfertigt

Zu den in den Initiativanträgen vorgesehenen Abschlägen für Windkraftprojekte in der Warteschlange möchte ich erneut festhalten, dass diese sachlich nicht gerechtfertigt sind.
Die Normierung von Abschlägen auf den Einspeisetarif wäre aus unterschiedlichen Gründen deutlich heikler als bei der kleinen Novelle 2017.
Auch im Vergleich zu den aktuell in den deutschen Ausschreibungen erzielten Preisen für Windkraft zeigt sich, dass die deutschen Preise verglichen mit den österreichischen Verhältnisse höher sind als die österreichischen Einspeisetarife von 2018 und 2019. Windkraftanlagen werden in Österreich über fixe Einspeisetarife gefördert. Diese Tarife werden für neue Projekte alle ein bis zwei Jahre per Verordnung neu festgelegt und wurden dabei seit 2010 deutlich abgesenkt, 2018 betrug der Einspeisetarif 8,2 ct pro Kilowattstunde (über eine Tariflaufzeit von 13 Jahren). In Deutschland werden Windkraftanlagen über Marktprämien gefördert, welche mittels Ausschreibungen vergeben werden. Über die bei diesen Ausschreibungen erzielten Zuschlagswerte wurde medial viel berichtet, oftmals entstand der Eindruck, die Förderung für deutsche Windkraftanlagen sei deutlich geringer als in Österreich. Unbestreitbar liegen die Zahlenwerte der Ausschreibungen in Deutschland der letzten Monate mit rund 6,2 Cent/kWh (mit einer Prämienlaufzeit von 20 Jahren und Standortdifferenzierung) unter den Werten in Österreich. Es ist aber unsachlich, die deutschen Zuschlagswerte allein mit den österreichischen Einspeisetarifen zu vergleichen, da Unterschiede bei Förderregime, der Förderlaufzeit sowie Kostenstruktur berücksichtigt werden müssen. Univ.-Prof. Karina Sopp hat einen Vergleich der Vorteilhaftigkeit von Investitionen in Windkraftanlagen in Österreich und Deutschland vorgenommen. Im Ergebnis zeigt sich, dass der österreichische Einspeisetarif und die in Deutschland gewährte Prämie in etwa zu vergleichbaren Vorteilen für die Anlagenbetreiber führen obwohl der rein zahlenmäßige Betrag in Deutschland niedriger erscheint.

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