Klimaschutz braucht einen wirksamen Klimaplan

Jetzt investieren statt später Milliarden an Strafe zahlen

© pixabay / stevepb
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Ein breites Bündnis von KlimawissenschaftlerInnen, Umweltschutzorganisationen und verschiedenen KlimaschutzreferentInnen aus den Bundesländern will erreichen, dass der Energie- und Klimaplan der österreichischen Bundesregierung auf Klimaschutzkurs gebracht wird. Erste positive Beschlüsse konnte man bei der KlimareferentInnenkonferenz am vergangenen Freitag durchsetzen.

Der Leitbeschluss der KlimareferentInnenkonferenz (einstimmig):

Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus in ihrer Koordinierungsfunktion auf, gemeinsam mit den anderen zuständigen Bundesministerien und den Ländern die Umsetzung eines umfassenden Maßnahmenpaketes voranzutreiben, das die folgenden Punkte beinhaltet:

1. Das Erreichen der Ziele des Pariser Übereinkommens soll als vorrangiges Verfassungsziel in der Bundesverfassung der Republik Österreich verankert werden. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz wird sich ihrerseits um eine Verankerung des Klimaschutzes auch in den Landesverfassungen bemühen.

2. Vorrang für eine beschleunigte Energiewende: Sicherstellung eines funktionierenden Rechtsrahmens für 100 Prozent Erneuerbaren Strom bis 2030, 45 – 50 Prozent Erneuerbarer Energie am Brutto-Endenergieverbrauch bis 2030, 60 Prozent Erneuerbare Wärme bis 2030 und 100 Prozent Erneuerbare Energie bis 2050.

3. Konsequente Einleitung der Mobilitätswende: Eine Milliarde Euro pro Jahr zusätzlich für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in urbanen Räumen plus eine Milliarde zusätzlich pro Jahr für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in ländlichen Regionen. Einführung eines preislich attraktiven, breit leistbaren Österreich Tickets für den gesamten öffentlichen Verkehr, Umsetzungsstart Beginn 2020. Start einer Offensive für den Fuß- und Radverkehr. Lenkungsmaßnahmen im Sinne des Verursacherprinzips zur Verbesserung der Kostenwahrheit im Güterverkehr.

4. Streichung klimaschädigender Subventionen durch den Bund. Ökologische Modernisierung der Wirtschaft durch Stärkung von Bildung, Forschung und Innovation und Neuausrichtung des Steuer- und Fördersystems forcieren. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz wird sich für die Streichung klimaschädigender Subventionen im Bereich der Länder einsetzen.

5. Umsetzung einer aufkommensneutralen ökosozialen Steuerreform im Jahr 2020. Klimaschädliches Verhalten wird belastet und klimaschützendes Verhalten belohnt - die Verwendung Erneuerbarer Energie, die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs, biologische, regionale und saisonale Lebensmittel. Die LandesklimaschutzreferentInnenkonferenz setzt sich ihrerseits für eine flächendeckende klimaschonende Raumordnungspolitik ein.

Aussendung: Büro Anschober