380 kV-Salzburgleitung

Bundesverwaltungsgericht bestätigt positiven UVP-Bescheid

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Das Bundesverwaltungsgericht in Wien hat mit Erkenntnis vom 05.03.2019 die Umweltverträglichkeit der 380 kV-Salzburgleitung bestätigt. Mit einer Verfahrensdauer von 77 Monaten (1. Instanz und Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht) ist es eines der am längsten geprüften Infrastrukturprojekte Österreichs. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 800 Millionen Euro. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat heute ein positives Erkenntnis erlassen und damit den erstinstanzlich positiven UVP-Bescheid der Salzburger Landesregierung für die 380-kV-Freileitung in Salzburg rechtskräftig bestätigt. Die Beschwerden wurden abgewiesen.

Aussendung: APG via OTS