Forderungen: Zukunft Oekostromfoerderung

Position des IGW Vorstands / Forderungen an ein neues Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Windkraft kann einen großen Beitrag liefern

Seit 2014 geht der Windkraftausbau kontinuierlich zurück. Waren es 2014 noch über 400 MW, werden es 2018 nur mehr 230 MW sein. Die kleine Ökostromnovelle von 2017 verhindert nur ein dramatisches Absinken des weiteren Ausbaus, führt aber leider nicht zu einer deutlichen Steigerung des Ausbaus.

Heute sind Windkraftanlagen mit rund 3.000 MW in Betrieb und liefern rund 7 Mrd. Kilowattstunden. Bis in das Jahr 2030 kann die Windkraft in Österreich mit einem Leistungsbestand von 7.500 MW jährlich eine Strommenge von 22,5 Mrd. Kilowattstunden sauberen Strom liefern. Somit kann die Stromproduktion aus Windkraft verdreifacht werden. Dafür braucht es ab 2020 einen Ausbau der Windkraft von jährlich von über 100 Anlagen mit rund 500 MW Leistung.

Somit kann der Ausbau der Windkraft den größten Beitrag zur Erreichung des Zieles 100 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen 2030 leisten. Die Windkraft ist eine wichtige Technologie um die Verpflichtungen Österreichs aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllen zu können. Für diese Entwicklung hin zu einer sicheren Stromversorgung Österreichs und für den aktiven Klimaschutz braucht es rasch geeignete Rahmenbedingungen. Dies kann in den nächsten 12 Jahren große Impulse für die regionale Wertschöpfung und nachhaltige Effekte auf dem Arbeitsmarkt bewirken.

Folgende Eckpunkte sollten bei einem neuen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz berücksichtigt werden:

● Als Fördersystem eignet sich das seit mehreren Jahren in unterschiedlichen Ländern bereits erprobte Marktprämienmodell (variable Prämie mit monatlicher Anpassung des durchschnittlichen Marktwertes und der Prämie). Mit einem Marktprämienmodell wird das Fördersystem marktorientierter und die Betreiber müssen den Strom selbst vermarkten.

● Dieses sollte technologiespezifisch ausgestaltet und die Höhe der Marktprämie administrativ für 20 Jahre festgelegt werden.

● Eine Festlegung der Marktprämie mittels Ausschreibungen hat sich international bisher nicht bewährt, um klare Ausbauziele zu erreichen.

● Für eine effiziente Fördergeldvergabe sollte ein standortdifferenziertes Modell (ähnlich wie in Deutschland) zur Anwendung kommen.

● Da Windkraftbetreiber in Zukunft verpflichtet sind, den Windstrom selbst zu vermarkten, sollte zur Markteinführung eine Markprämie vorgesehen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein verbessertes Marktumfeld an den Stromabsatzmärkten (u.a. gesicherter liquider Viertelstundenhandel)

● Bereits bewilligte Projekte, die den Förderantrag gestellt haben, müssen Rechtssicherheit haben. Die Windprojekte sollten mit einem Warteschlangenabbau den Ausbau unmittelbar ankurbeln.

● Bestehende Windparks sollten die Möglichkeit bekommen, wahlweise in das neue System der Prämienförderung mit Direktvermarktung von den alten Einspeisetarifen wechseln zu können.

Weiterführende Links

Aktuelle Ergebnisse der Ausschreibungen in Deutschland und Frankreich
Behördliche Festlegung der Förderhöhe ist effizienter als Ausschreibeverfahren
Das realisierbare Windpotential Österreichs für 2020 und 2030

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