Neugestaltung der Ausgleichs- und Regelenergie

Im Zuge der Umgestaltung des EU-Energiemarktes wird auch die Ausgleichs- und Regelenergie neu gestaltet. Für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie Guideline Electricity Balancing (GLEB) in Österreich weist die IG Windkraft auf einige wesentliche Punkte hin, die wegen der spezifischen Gegebenheiten des nationalen Ausgleichs- und Regelenergiemarktes klar definiert werden müssen.

  • Rechtssicherheit: In erster Linie muss Rechtssicherheit gewährleistet werden, es darf keine Übergangsphasen mit widersprechenden rechtlichen Vorgaben geben. Das kann aber nur mit einer Novelle des ElWOG gewährleistet werden. Sollte eine solche nicht zeitgerecht verabschiedet werden können, sollte von der Möglichkeit einer Freistellung gemäß der GLEB Gebrauch gemacht werden.

  • Systemnutzungsentgelte sinken: Nur noch die Kosten für die Leistungsvorhaltung sollen über die Systemnutzungsentgelte abgerechnet werden. Da aber gemäß der GLEB die Verrechnung an Bilanzgruppen den „Echtzeitwert der Energie“ repräsentieren soll, ist eine Verrechnung der Leistungsvorhaltung nicht mehr gerechtfertigt. Die derzeitige Kostenbelastung der Erzeuger, die in Deutschland und anderen Nachbarländern so nicht existiert, benachteiligt österreichische Betreiber im internationalen Wettbewerb. Schon seit Jahren hat diese Ungleichbehandlung den
    ohnehin steigenden Anteil an Stromimporten noch erhöht.

  • Rückführung der Mehrerlöse durch zeitgenaue Rabattierung: Bei der Neugestaltung der Verrechnung an die Bilanzgruppen werden nach den EU-Vorgaben Mindestpreise herangezogen, und daher wird mit deutlichen höheren Erlösen als Kosten gerechnet. Wie erwähnt sieht die GLEB vor, dass die Ausgleichsenergiepreise dem Echtzeitwert der Energie entsprechen müssen. Um das zu gewährleisten, sollten die Mehrerlöse beim monatlichen Clearing an die Bilanzgruppen zurückverrechnet werden. Abzulehnen ist die Variante, viele Millionen Euro auf einem Sonderkonto über Jahre zu horten, bis ein neues Gesetz da ist.

  • Volle Teilnahme der Windkraft: Bei der Umstellung der Ausgleichs- und Regelenergiemärkte muss eine gleichberechtigte Teilnahme der Windkraft vorgesehen werden. Die neuen Regelungen müssen die zu sehr geringen Kosten bereitstellbare Regelleistung der Windkraft in den Märkten nutzen. Insbesondere sollte die Anforderung der nicht erforderlichen 100% Verfügbarkeit abgeschwächt werden, um eine breitere Marktteilnahme zu gewährleisten.

  • Vollständige Transparenz bei der Neugestaltung: Die Neugestaltung der Ausgleichs- und Regelenergiemärkte benötigt einen transparenten Prozess mit einem offenen Zugang zu allen relevanten Daten.
Derzeit wird von E-Control und APG geplant, jedenfalls mit Anfang 2019 ein neues System zu installieren. Soweit heute abschätzbar, wird dies folgende Auswirkungen haben: Es wird zu einer deutlichen Verringerung der Netzgebühr „Systemdienstleistungsentgelt“ kommen, das Erzeuger über 5 MW zu zahlen haben. Es werden also alle Windkraftbetreiber weniger zahlen müssen. Andererseits drohen für Bilanzgruppen höhere Kosten – und damit auch für alle Windkraftwerke, die nach ihrer Förderzeit am freien Markt agieren, und die OeMAG. Das zu vermeiden wäre ein wichtiges Ziel für ein sinnvolle Umsetzung neuer Vorgaben für den Ausgleichs- und Regelenergiemarkt.

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Dieser Artikel erschien in unserer Mitglieder-Zeitung "windenergie".