Kleine Ökostromnovelle: Position der IG Windkraft

Begutachtungsentwurf bringt keine neuen Ökostrommengen

  • Es hat sich bei der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG eine Warteschlange an baureifen Projekten im Ausmaß von 260 Windrädern (850 MW) gebildet. Diese Anträge füllen die Kontingente bis zum Jahr 2024, wobei ein Großteil der Anträge auf Grund einer Formalbestimmung des Ökostromgesetzes nach drei Jahren in Reihung verfallen und niemals einen Vertrag erhalten würde (190 Anlagen).
  • Der Begutachtungsentwurf führt für die Windkraft zu Einschränkungen. Vorgesehen ist eine Verschiebung von Mitteln aus dem „Resttopf“ zur Kleinwasserkraft, womit der jährliche Windkraftausbau in den nächsten Jahren gekürzt würde. Als „Ausgleich“ ist bisher lediglich eine Verlängerung der Verfallsfrist von 3 auf 4 Jahre vorgesehen. Insgesamt würde die Umsetzung des Vorschlags die erzeugten Ökostrommengen im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage nicht steigern.
  • In ihrem Regierungsübereinkommen von Jänner 2017 legt die Regierung fest: „Die beiden Ökostromnovellen werden signifikante zusätzliche Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung in Österreich auslösen.“ Die kleine Novelle in der vorgeschlagenen Form führt jedoch insgesamt zu keiner relevanten Steigerung des Ökostromausbaus und widerspricht somit diesen Vorgaben.

Warteschlangenabbau erforderlich

  • Warteschlangenabbau für Windkraft erforderlich. Bereits 2011 erfolgte ein Warteschlangenabbau bei Windkraft (80 Mio. Sonderkontingent) und PV (28 Mio. Sonderkontingent), der ohne Bewilligung der EU Kommission durchgeführt werden konnte. Auch 2017 ist ein Abbau der Warteschlange erforderlich und möglich.
  • Kostenneutrales Vorziehen von Investitionen: Der Abbau der Warteschlange von 850 MW Windkraft bringt einen Investitionsschub: 1,4 Mrd. Investitionen, 5.000 Arbeitsplätze bei Errichtung, 460 Dauerarbeitsplätze durch Wartung und Betrieb
  • Die Anlagen könnten jährlich 2 Mrd. kWh heimischen, sauberen Strom erzeugen (2,5% d. öst. Verbrauchs) und tragen damit wesentlich zur Versorgungssicherheit und zum Ziel 100% heimische Stromversorgung bei.
  • EU-rechtlich möglich: nicht notifizierungspflichtig, vgl. Warteschlangenabbau 2011 war auch möglich.
  • Ökostromförderkosten sinken 2017 im Vergleich zu 2016 um 174 Mio. Dieser Spielraum kann genutzt werden. Im Jahr 2016 und 2017 wird deutlich mehr Windkraftleistung aus der Förderung entlassen als neu errichtet. Auch ältere PV Anlagen mit höheren Tarifen verlassen die OeMAG und verringern die Förderkosten. Dies ergibt den finanziellen Spielraum für einen Warteschlangenabbau.
  • Österreich hat 2015 bereits 16,5 % des Stromverbrauches durch Importstrom gedeckt. Damit gehen viel Wertschöpfung und Arbeitsplätze ins Ausland verloren.
  • Der Importstrom wird vor allem aus Deutschland und der Tschechischen Republik importiert, die hohe Anteile an Strom aus Kohle- und Atomkraftwerken haben. Daher ist die Umweltbilanz der Stromversorgung Österreichs stark verschlechtert worden.
  • Das UN-Klimaabkommen von Paris fordert sofort deutliche Anstrengungen. Die Steigerung des Anteils erneuerbarer Energie am Stromverbrauch Österreichs auf 100% bis 2030 entsprechend den österreichischen Zusagen bei der Weltklimakonferenz ist ein wichtiger Schritt.

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