Erneuerbare Energien Richtline RED II

Die 2009 beschlossene Erneuerbare Energien Richtlinie (2009/28/EG) ist derzeit das Fundament für die europäische aber auch die österreichische Erneuerbare-Energiepolitik

Sie diente und dient als wirkungsvoller Ausgleich für die über Jahrzehnte erfolgten finanziellen und strukturellen Förderungen und Vorteile für herkömmliche Energien, also vor allem Kohle und Atomenergie, und solange keine transparenter und freier Energiemarkt besteht, sind weiterhin politisch festgelegte stabile Rahmenbedingungen und Förderungen für erneuerbare Energien auf diesem verzerrten Markt erforderlich.

Der Kommissionsentwurf für die Umgestaltung der bestehenden Erneuerbare-Energien-Richtlinie bedeutet nun eine deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen im Vergleich zum Status Quo.

Angesichts der drohenden Verschlechterung der Lage der Erneuerbaren und der negativen Auswirkungen der Abschaffung des Vorrangs erneuerbarer Energien ist es entscheidend, dass sich die österreichische Politik proaktiv in die Gestaltung der europäischen Rahmenbedingungen einbringt. Vor allem Österreich ist aufgrund seiner hervorragenden Ausgangsposition, was die Ausstattung mit erneuerbaren Energien, Speichern und den notwendigen Technologien betrifft, prädestiniert dazu, ein Profiteur einer europäischen Energiewende zu sein. Österreich sollte also hohes Interesse an der Weiterentwicklung der Energieunion und des Inlandsmarktes haben.

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