Neuigkeiten bei der Investitionsprämie

Änderungen bereits in Kraft: Die Fristen für die ersten Maßnahmen im Investitionsprämiengesetz wurden gesetzt und eine Erhöhung der Mittel angekündigt

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Das Investitionsprämiengesetz wurde mit dem 2. Covid-19-Steuermaßnahmengesetz abgeändert und die Frist für die ersten Maßnahmen erstreckt. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 31. Mai 2021 gesetzt werden, die Gesetzesänderung ist bereits in Kraft. Anlässlich der Regierungsklausur hat die Bundesregierung darüber hinaus angekündigt, die Mittel für die Investitionsprämie von drei auf fünf Milliarden Euro zu erhöhen. Diesbezüglich gibt es jedoch noch keine gesetzliche Grundlage.

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