Klimaschutz auch auf Landesebene erforderlich

Studie der Energieagentur zeigt erhöhten Handlungsbedarf in Österreichs Bundesländern

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Die Erneuerbaren-Branche wartet noch immer auf die Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. Dieses ist ein Grundpfeiler für die Energiewende. Genauso wichtig sind aber die Voraussetzungen in den Bundesländern, wo die Anlagen errichtet werden müssen. „Das beste EAG bringt uns gar nichts, wenn nicht auch die Bundesländer auf den Zielpfad ausgerichtet sind! Daher haben wir die Energieagentur beauftragt, die Klimabilanz der Bundesländer zu analysieren“, berichtet Martina Prechtl-Grundnig: „Diese Studie wird demnächst fertig. Eines kann aber bereits jetzt schon festgestellt werden: Sowohl die Klimaziele als auch die beschlossenen Maßnahmen der Bundesländer müssen deutlich angepasst werden! Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss drastisch beschleunigt werden, weil wir sonst unsere Ziele verfehlen werden. Das EAG auf Bundesebene bleibt wirkungslos, wenn nicht auch die Bundesländer die Rahmenbedingungen auf Klimaschutz- und Energiewendekurs bringen.“

Ausbau der erneuerbaren Energien braucht Turbo in den Bundesländern

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Um bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 100% zu erhöhen, muss die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern um 27 TWh ausgebaut werden. Die dokumentierten Ziele der Länder ergeben in Summe aber nur eine Erhöhung von 10,7 TWh – es besteht also ein zusätzlicher Erzeugungsbedarf von 16,3 TWh. Aber auch beim erneuerbaren Anteil am gesamten Energieverbrauch ist die Differenz zwischen Bundes- und Länderzielen im zweistelligen Prozentbereich.

Treibhausgasreduktion muss an das Pariser Klimaabkommen angepasst werden

Derzeit liegt die Summe der Länderzielsetzungen bei einer Reduktion der Treibhausgase von minus 30%. Das Bundesziel ist mit minus 36% deutlich ambitionierter. Betrachtet man die Zielverschärfungen auf Europäischer Ebene, die derzeit mit minus 55% bereits abzusehen sind, kann schon abgeschätzt werden, wie sehr die Ziele in Österreich und bei den Bundesländern nachgeschärft werden müssen. „Wir sprechen hier nicht von einer kleinen Nachbesserung, sondern von einer regelrechten Kurskorrektur“, bemerkt Prechtl-Grundnig.

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