IGW-Präsentation beim Beihilferechtstag 2019

Unsere Juristin Dr. Ursula Nährer erläuterte die Situation im Erneuerbaren Energie Bereich

© IGW / Paula Resch
 © IGW / Paula Resch

Der Österreichische Beihilferechtstag der Universität Wien fand am 6. Mai 2019 statt und widmete sich im Panel 4 den Rahmenbedingungen der Energieförderungen. In Diskussion mit Benedikt Ennser (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus) und Christof Lessenich (Europäische Kommission) hatte Dr. Ursula Nährer die Möglichkeit die rechtliche Situation rund um Erneuerbare Energie und natürlich insbesondere der Windkraft zu geben. In Ausblick auf das neue Energieausbaugesetz sind sowohl österreichische als auch europäische Vorgaben des Beihilfen- und Wettbewerbsrecht maßgebend. Das kürzlich gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Fördermodel (EEG) gibt hier eine neue Perspektive und Fragestellungen auf die Ausgestaltung von nationalen Förderungen Erneuerbarer Energie. Zusätzlich stand das Spannungsverhältnis zwischen den ambitionierten Zielen (100% Erneuerbarer Strom) und den derzeitigen Plänen der Regierung zur Ausgestaltung eines strengen Ausschreibungsmodels im Zentrum der Diskussion.

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