Entwicklungen bei der OeMAG

Im Gespräch mit dem OeMAG-Vorstand Horst Brandlmaier

© Brandlmayer/ Michael Rosskothen-Fotolia
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Die OeMAG hat unsere letzte Berichterstattung zu den Ausgleichsenergiekosten nicht ganz fair gefunden.
Was uns als OeMAG vor allem gestört hat, war die Behauptung, wir hätten nicht zur Verbesserung der Situation bei der Ausgleichsenergie beigetragen. Insbesondere in den letzten beiden Jahren haben wir an der Prognosequalität intensiv gearbeitet, weitere Prognoseanbieter zugezogen, Intraday-Prognosen ertüchtigt und eine Intraday-Vermarktung von Prognoseabweichungen eingeführt. Auch eine geringfügige Überarbeitung der Clearingpreisformel für die Berechnung der Ausgleichsenergiekosten wurde über Anregung und Mitwirkung der OeMAG Anfang 2016 umgesetzt. Natürlich ist damit noch lange nicht alles erledigt. Aufgrund unserer streng gesetzlich determinierten Aufgabenbereiche und unserer quasi monopolistischen Stellung unterliegen wir neben gesetzlichen Einschränkungen auch einer erhöhten Kontrolle. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist der Handlungsspielraum der OeMAG zwar eingeengt, trotzdem können wir wichtige Dinge in Bewegung setzen und uns weiterentwickeln.




Thema Ausgleichsenergie: Welche Faktoren kann die OeMAG nicht beeinflussen?

Man muss den Problembereich der Ausgleichsenergiekosten differenziert sehen: Wir sind zwar für die benötigten Mengen an Ausgleichsenergie verantwortlich, nicht aber für die Preise bzw. deren Entwicklung. Denn diese sind extern vorgegeben und basieren auf einem mathematischen Modell (Clearingpreis-Modell). Die Ausgleichsenergiekosten sollten gemäß ursprünglicher Intention zu 80% auf die Erzeuger und zu 20% auf die Verbraucher aufgeteilt werden. Nun ist es aber so, dass der Verrechnungspreis für diese Ausgleichsenergie mittels einer mathematischen Funktion – der Clearingpreis-Formel – bestimmt wird. Die mit diesem mathematischen Rechenmodell kalkulierten Preise haben sich in den letzten Jahren völlig von den tatsächlich angefallenen Kosten entkoppelt und betrugen in manchen Monaten ein Vielfaches der tatsächlich verursachten Regelenergiekosten. Die ursprüngliche, in den Marktregeln festgehaltene Intention, 80% den Erzeugern und 20% den Verbrauchern anzulasten, ist bereits in weite Ferne gerückt.




Warum diese Entkoppelung?

Das Clearingpreis-Modell geht von einem Basispreis plus einem Aufschlag aus. Dieser Aufschlag soll jene Bilanzgruppen abstrafen, die starke Abweichungen von ihren Prognosen haben. Sie sollen die Hauptlast der Mehrkosten tragen. Solange sich das in dem ursprünglich beabsichtigten Verhältnis von 80% Erzeuger und 20% Verbraucher bewegt, macht das auch durchaus Sinn. Der Bestrafungseffekt ist ohnehin vorhanden, wenn eine Bilanzgruppe 80% der Gesamtkosten verrechnet bekommt. Weil aber die Berechnungsbasis für die zugrundeliegenden Basispreise enorm gestiegen ist, haben wir heute die absurde Situation, dass ein Vielfaches der tatsächlich angefallenen Ausgleichsenergiekosten abgerechnet und umverteilt wird. Manchmal sind allein die Erlöse aus dem Basispreis bereits höher als die Ausgleichsenergieaufwendungen, und wenn dann noch ein Aufschlag dazukommt, dann wird nicht selten ein Vielfaches der Kosten verrechnet.




Welche Folgen hat dieses Versagen für die OeMAG?

Wir sind diesem System völlig ausgeliefert. In Zeiten, in denen wenig Windstrom eingespeist wird, ist das Clearingpreis-Modell total zahm, in Zeiten, in denen viel Windstrom eingespeist wird und viel Tertiär-Regelenergie abgerufen wird, sind die verrechneten Ausgleichsenergiekosten extrem hoch. Der Zusammenhang zwischen Kosten und Prognosequalität ist in erzeugungsstarken Monaten in der Regel weit weniger signifikant als der Zusammenhang zwischen Kosten und Einspeisemenge. Es stellt sich daher die Frage, wie dies mit dem Grundsatz der Verursachergerechtigkeit vereinbar ist, wenn die OeMAG mehr als 300% der angefallenen Kosten zahlen muss, wie es beispielsweise im Februar 2016 der Fall war.




Drängt sich die Frage auf, warum dieses System nicht geändert wird?

In Wirklichkeit haben wir hier eine Fehlallokation, die nichts mit Verursachergerechtigkeit zu tun hat. Das Belohnungssystem macht ja Sinn, wenn die zuvor erwähnten Aufteilungsgrenzen 80% zu 20% eingehalten werden, wie dies ursprünglich auch der Fall war. Wollte man das ursprünglich angepeilte und in den zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen des Bilanzgruppenkoordinators festgehaltene Aufteilungsverhältnis wieder herstellen, ginge dies im Grunde genommen ganz einfach: Man bräuchte nur den Basispreis wieder in die Nähe eines Marktpreises bringen, dann hätten wir deutlich weniger Probleme. Aber die OeMAG kann da alleine gar nichts tun, dieses Thema müsste der Regulator aufgreifen und mit der Branche diskutieren.




Kommen wir zu den beeinflussbaren Faktoren: In welcher Weise kann die OeMAG die Mengen steuern?

Eine Verbesserung wird in erster Linie natürlich durch die Qualität der Prognose erzielbar sein. Daran arbeiten wir intensiv mit der APG, die für uns als Dienstleister die Prognose und auch die Vermarktung der Prognoseabweichungen durchführt. In den letzten zwei Jahren wurden unsere Prognosemodelle durch die Einbindung weiterer externer Prognoseanbieter verbessert. Darüber hinaus wurden Kurzfristprognosen eingeführt, als Basis für die Vermarktung von Prognoseabweichungen gegenüber der Day-Ahead Zuweisung. Diese Vermarktung startete im April 2015, zuerst nur zu Bürozeiten, später wurde dann eine 7/24-Stunden Vermarktung eingeführt. Unabhängig davon beschäftigen wir uns seit etwas mehr als einem Jahr mit der Aggregation von Online-Werten von Windkraftbetreibern. Als Instrument haben wir einen Online-Datenmonitor geschaffen, in dem die Daten zahlreicher Windparks gesammelt und ausgewertet werden. Aktuell geht es nun darum die Datenqualität zu erhöhen und die Datenlieferungen zu beschleunigen, sodass diese nur mehr mit einem geringen Zeitversatz bzw. sogar in „Echtzeit“ zur Verfügung stehen. Ziel ist in diesem Fall die Treffsicherheit unserer Intraday-Vermarktungen zu erhöhen und Fehlprognosen frühzeitig zu erkennen.




Was würde sich OeMAG wünschen, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen betrifft?

Auch wenn wir sehr gutes Datenmaterial haben und über unsere Prognoseabweichung besser Bescheid wissen, was bei erfolgreicher Einbindung der Online-Werte aber oftmals erst 10-20 Minuten vorher der Fall sein wird, hätten wir keine Möglichkeit mehr, günstigen Intraday-Strom zu kaufen, weil das Zeitfenster für den Handel schon geschlossen ist. Kurzfristige OTC-Geschäfte wären zwar möglich und vermutlich auch sinnvoll, allerdings trotzdem verhältnismäßig teuer. Deshalb wäre es sehr sinnvoll, wenn wir die Möglichkeit hätten, in die eigene Bilanzgruppe eingreifen zu dürfen und Anlagen von Betreibern auf freiwilliger Basis zu reduzieren oder abzuschalten, bei Kompensation des erlittenen wirtschaftlichen Schadens. Dies käme in Summe immer noch viel billiger als alle anderen Optionen, weil wir bei Überlieferung der Bilanzgruppe zumindest den negativen Energiepreis nicht zahlen müssten. Dies wäre für einen weiteren Ausbau der Ökostromerzeugung sogar erforderlich, ohne das Gesamtsystem (Netz und Regelkraftwerke) zu sehr zu belasten. Dazu bedürfte es aber einer entsprechenden gesetzlichen Änderung. Die Einführung solcher gesetzlicher Regelungen wäre ein wichtiger Schritt für die Systemintegration der Erneuerbaren. Glücklicherweise sinken in Österreich bereits die Kosten für die Produktion von Ökostrom, im Gegensatz zu Deutschland. Der Ökostromförderbeitrag für das Jahr 2017 ist um beinahe 30% gesunken.


Für eine Abregelung würden sich vor allem Anlagen außerhalb der Förderung anbieten.
Das wäre natürlich am günstigsten, da man diesen nur den Marktpreis kompensieren müsste, der deutlich niedriger ist als der Einspeisetarif. Auf Basis der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen wird in diesem Fall allerdings der Marktpreis abzüglich aliquoter Ausgleichsenergieaufwendungen vergütet. Dies ist aus Sicht der Anlagenbetreiber nicht besonders attraktiv. Wenn wir jenen nicht mehr im Förderregime befindlichen Anlagen, die sich für eine Ausregelung zur Verfügung stellen würden, einen Marktpreis ohne Abzug der aliquoten Aufwendungen für Ausgleichsenergie bezahlen dürften, dann wäre diese Option für Anlagenbetreiber sicher interessanter. Der Nichtabzug dieser Kosten wäre auch gerechtfertigt, weil diese Anlagen das System nicht belasten.




Und was wünscht sich die OeMAG von der Windbranche?

Wir würden uns wünschen, dass die Windbranche positiv zu uns steht, mit uns auf einer guten Basis zusammenarbeitet. Die in den Allgemeinen Bedingungen beschriebenen Mitwirkungsverpflichtungen haben manche Betreiber irritiert. Wir würden uns wünschen, dass die Betreiber diese Neuerungen auch positiv sehen, denn in jeder dieser Verpflichtungen liegt auch eine Chance. Denn wer nach Ablauf des Förderzeitraumes am Markt bestehen will, wird nicht umhinkommen, entsprechende IT-Systeme samt Schnittstellen auf hohem technischem Niveau zu implementieren.

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Dieser Artikel erschien in unserer Mitglieder-Zeitung "windenergie".