Ökostromgesetz 2012 kundgemacht - Startschuss durch Minister Mitterlehner

Das neue Ökostromgesetz wurde im Bundesgesetzblatt kundgemacht. In Kraft ist jedoch vorerst nur §56 Abs 4, der den Abbau der Warteschleife bei Windkraftprojekten regelt.

In der heutigen Pressemeldung des BMVIT meldet Wirtschafts- und Energieminister Mitterlehner den Startschuss für ein massives Ausbauprogramm für Erneuerbare Energien und betont: "Wir lösen milliardenschwere Investitionen in nachhaltige Technologien aus und erhöhen so die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Ökostrom-Branche" (Link zur OTS-Aussendung)

Am 29. Juli wurde das neue Ökostromgesetz 2012 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. § 56 Abs 4, der den Abbau der Warteschleife bei Windkraftprojekten regelt, ist somit am 30. Juli in Kraft getreten. Die übrigen Bestimmungen des Gesetzes treten erst nach Genehmigung durch die EU-Kommission in Kraft, und zwar erst an dem Quartalsersten, der einer 4-Monatsfrist nach der Genehmigung folgt. Bis dahin ist das "alte" Ökostromgesetz in Geltung.

Bedeutung für die Windkraft

Gemäß § 56 Abs 4 haben nun alle, die bereits einen Antrag bei der OeMAG gestellt haben, die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten (ab 30. Juli 2011) einen Antrag auf sofortige Kontrahierung bei der OeMAG zu stellen, das heißt, dass dann sofort Verträge abgeschlossen werden. Jene Projekte, die 2012 und 2013 gereiht sind, erhalten 9,7 Cent/kWh. Jene Projekte, die 2014 und später gereiht sind, erhalten einen Vertrag zu 9,5 Cent/kWh. Projekte, die erst nach Inkrafttreten der Regelung noch bis Ende 2011 eingereicht werden, gelten als 2015 gereiht und haben somit auch die Möglichkeit auf Verträge zu 9,5 Cent, sofern noch Platz im Kontingent von 80 Mio. Euro ist.

Grundsätzlich ist diese Möglichkeit zum vorzeitigen Vertragsabschluss eine Wahloption für all jene Projekte, die noch in aufrechter Reihung sind und nicht aufgrund der 3-Jahres-Frist aus der Reihung fallen. Wer nicht von dieser Option Gebrauch machen möchte, kann warten, und dann zum Zeitpunkt der Reihung einen Vertrag zu 9,7 Cent erhalten. Dabei wird die Reihung sozusagen "eingefroren" mit dem Zeitpunkt 30. Juli 2011. Man rutscht dadurch nicht weiter nach vorne, weil andere vom sofortigen Vertragsabschluss Gebrauch machen.

Für den sofortigen Abbau stehen einmalig 80 Mio. Euro zur Verfügung. Laut den Berechnungen der IG Windkraft erhalten rund 310 MW einen Vertrag zu 9,7 ct, rund 233 MW (bereits eingereicht) einen Vertrag zu 9,5 ct. Für heuer noch kommende Projekte im Ausmaß von rund 130 MW ist noch Platz im Kontingent, sodass sie einen Vertrag zu 9,5 ct beantragen können.

Für darüber hinausgehende Projekte, die heuer noch einreichen und nicht mehr im Topf der 80 Mio. Euro untergebracht werden können, ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Auf jeden Fall ist es so, dass diese Projekte einreichen könnten und auf einen Vertrag zu 9,7 Cent bis 2015 warten könnten. Details zu dieser Frage werden momentan noch abgeklärt.

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