Ökostrom-Tarifverordnung 2012 sichert Kontinuität bei Windkraft-Ausbau

Die Ökostrom-Tarifverordnung mit der die Vergütung von Strom aus Ökostromanlagen festgelegt wird ist erstmals bereits mit Beginn des Jahres bekannt.

Die Ökostrom-Tarifverordnung mit der die Vergütung von Strom aus Ökostromanlagen festgelegt wird ist erstmals bereits mit Beginn des Jahres bekannt. Nachdem mit dem Beschluss des Ökostromgesetzes 2012 im Juli diesen Jahres die Weichen Richtung Ausbau der Windkraft gestellt wurden, komplettiert die nun erlassene Ökostromverordnung 2012 die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Ökoenergien.

Sehr erfreut zeigt sich Mag. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, über die neue Ökostromverordnung 2012 mit der die Einspeisetarife für Ökostromanlagen bestimmt werden: „Die Ökostromverordnung komplettiert erst die im Ökostromgesetz grundgelegten Rahmenbedingungen für die Windkraft. Wir freuen uns sehr, dass es den Ministern Reinhold Mitterlehner, Nikolaus Berlakovich und Rudolf Hundstorfer gelungen ist, diese entscheidende Verordnung heuer rechtzeitig zu erlassen. Das ist ein wichtiges positives Signal für die Branche.“ Die Verordnung für das Jahr 2012 ist bereits mit 30. Dezember 2011 in Kraft gesetzt worden. Dies wird als besonders positives Signal gewertet, da in früheren Jahren diese Verordnung oft erst mehrere Monate nach Beginn des Jahres vorlag. Die Höhe des Einspeisetarifs für Windkraft sei mit 9,5 Cent pro Kilowattstunde zumindest für Projekte an sehr guten Standorten angemessen.

Mit dem Parlamentsbeschluss des Ökostromgesetzes 2012 im vergangenen Juli wurde der Ausbau der Windenergie erfolgreich vorangetrieben. Durch die Bereitstellung eines Sondertopfes von 80 Mio. Euro war es möglich, die in der Warteschlange hängenden, bereits bewilligten Projekte abzuarbeiten: Anlagen mit einer Leistung von mehr als 550 MW erhielten so Verträge und werden in den kommenden Jahren errichtet. Mit dem Ökostromgesetz 2012 wurde ein verbindlicher Rechtsrahmen bis 2020 geschaffen. Die Windbranche hofft nun auf einen raschen Abschluss des Bewilligungsverfahrens bei der EU Kommission, damit in den nächsten Monaten die Bestimmungen des Ökostromgesetztes 2012 in Kraft treten können.

Rückfragehinweis:

Ing. Lukas Pawek
Tel: 02742/21955-15

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