Windkraft kann allein CO2 Reduktionsziele der gesamten Energiewirtschaft erfüllen

Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen zu wenig Ökostrom

Ein Windrad spart soviel CO2, wie 1.500 PKW's

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Wien, 26.01.2007. Die Windkraft leistet einen beachtlichen Beitrag zum Klimaschutz. Durch Österreichs Windräder werden 1,3 Mio. Tonnen CO2-Emissionen jährlich vermieden, was ein Drittel des erforderlichen Reduktionsbedarfs für die gesamte Energiewirtschaft ausmacht. Bedauerlicherweise wurde der Windkraft-Ausbau durch die Ökostromgesetzesnovelle 2006 drastisch eingeschränkt. Auch die EU-Kommission rügt in ihrem brandaktuellen Ökostrom-Bericht Österreich dafür, dass der Anteil Erneuerbarer Energie von 70 % im Jahr 1997 mittlerweile auf 57,5 % abgesunken ist. Die Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren initiiert.

Der Beitrag Österreichs Windräder zur CO2-Einsparung ist beachtlich: Anfang 2007 sind 607 Windräder mit einer Gesamtleistung von 965 Megawatt (MW) am Netz. Diese Anlagen werden im Jahr 2007 rund 2,1 Mrd. Kilowattstunden sauberen Strom erzeugen. „Unsere Windräder tragen heuer bereits 3,7 % zur öffentlichen Stromversorgung bei“, freut sich Mag. Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft. „Ein Windrad spart jährlich soviel CO2 ein, wie 1.500 Personenkraftwagen ausstoßen. Insgesamt sparen alle Windkraftanlagen Österreichs 1,34 Mio. Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr ein. Das macht ein Drittel des Reduktionsbedarfs aus, den die Klimastrategie der Bundesregierung für die gesamte Energiewirtschaft festgelegt hat.“ In der Klimastrategie wird für die Energiewirtschaft (also Energieaufbringung bestehend aus Strom- und Wärmeerzeugung und Raffinerien) für 2010 ein Zielwert von 11,7 Mio. Tonnen CO2-Emissionen fixiert. Dieser Sektor hat 2005 15,9 Mio. t CO2 emittiert. Daraus ergibt sich aktuell ein Reduktionsbedarf von 4,2 Mio. Tonnen. Hantsch: „Bei guten Rahmenbedingungen könnte man die Windkraft bis 2015 auf 3.000 MW verdreifachen. Dann könnte man diesen Reduktionsbedarf von 4,2 Mio. Tonnen allein durch die Windkraft decken.“

Drastische Einschränkung durch Ökostromgesetzesnovelle

Bedauerlicherweise wurde der Windkraft-Ausbau durch die Ökostromgesetzesnovelle 2006 drastisch eingeschränkt. Konnten in den Jahren 2003 bis 2005 zwischen 192 und 276 MW jährlich und im ersten Halbjahr 2006 76 Anlagen mit 146 MW errichtet werden, wurde ab Inkrafttreten der Novelle am 1. Juli 2006 keine einzige Anlage mehr gebaut. Für heuer sieht es nicht viel besser aus: Nur zehn Anlagen mit insgesamt 19 MW erhielten letztes Jahr eine für die Errichtung 2007 notwendigen Vertrag mit der neuen Förderstelle OeMAG.

Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen zu wenig Ökostrom

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Auf diese Weise gerät das EU-Ziel für Erneuerbare Energien in weite Ferne. Die EU-Richtlinie zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen (Renewable Energy Sources - RES) verlangt, dass Österreich den RES Anteil von 70 % im Jahr 1997 auf 78,1 % im Jahr 2010 steigert. Stattdessen ist dieser Anteil auf magere 57,5 % zurück gefallen, wie auch der brandaktuelle Bericht der EU-Kommission vom 10. Jänner 2007 beweist. Die Kommission lässt in diesem Bericht kein gutes Haar am oftmals fälschlich bejubelten Öko-Musterschüler Österreich: „In den letzten Jahren war eine beträchtliche Zunahme der Kapazitäten im Windkraft- und im Biomassesektor zu verzeichnen, da die Einspeisetarife gut waren. Allerdings sind die Investitionsbedingungen aufgrund einer neuen Förderregelung derzeit schlecht, weshalb die Entwicklung der RES-E zur Zeit stagniert.“

Österreich bekommt nicht nur negative Noten, sondern die Kommission hat bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. „Jetzt haben wir es wieder einmal schwarz auf weiß: Der Anteil Erneuerbarer Energie fällt drastisch, die EU-Kommission teilt Österreich in die schlechteste von fünf Bewertungskategorien ein, ja sie hat sogar ein Vertragsverletzungsverfahren initiiert, das bei einer Verurteilung zu empfindlichen Bußzahlungen führen kann“, so Dr. Ursula Nährer, die Juristin der IG Windkraft. „Wir brauchen dringend eine Reparatur der katastrophalen Ökostromnovelle 2006.“

Diesbezüglich ergibt sich auch ein Bedarf aus dem neuen Regierungsprogramm, welches eine Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Stromerzeugung auf 80 % bis 2010 (85 % bis 2020) fordert. Dort fehlen zwar noch konkrete Maßnahmen, eine Novelle des Ökostromgesetzes ist jedoch der entscheidende Schritt im Strombereich. „Um die Ziele aus dem Regierungsprogramm zu erreichen, brauchen wir einen klaren Neustart“, meint Hantsch dazu: „Ohne Reparatur des Ökostromgesetzes werden wir weder unsere Erneuerbare Energie- noch unsere Klimaschutzziele erreichen.“

Windkraft 2007 nur für Preissteigerung von 35 Cent verantwortlich

Im Übrigen kritisiert die IG Windkraft die Panikmache um den angeblichen „Kostentreiber Ökostrom“. Die Preissteigerungen bei den Energieversorgern, welche zu Jahresbeginn unter dem Titel „Ökostromförderung“ ihre Tarife kräftig anhoben, sind nur zu einem Teil auf den Ausbau von Ökoanlagen zurückzuführen. Laut Regulierungsbehörde e-control steigen die Kosten für Ökostrom heuer um gut 100 Mio. Euro. Das sind umgelegt auf alle Verbraucher gerade 0,2 ct pro Kilowattstunde oder 7 Euro jährlich pro Haushalt.
Bei der Windenergie wird die Kostensteigerung laut e-control gar nur 5 Millionen gegenüber 2006 ausmachen, was umgelegt auf einen durchschnittlichen Haushalt gar nur 35 Cent im Jahr ausmacht.
Alle anderen, teils wesentlich höheren Preissteigerungen sind auf die Umstellung des Finanzierungssystems und neue Förderungen für Gas- und mittelgroße Wasserkraftwerke durch das neue Ökostromgesetz und durch ganz allgemeine Preissteigerungen, die unter dem Deckmantel „Ökostrom“ durchgeführt wurden, begründet.


Rückfragehinweis:
Mag. Stefan Moidl, IG Windkraft, Tel. +43 676 3707820

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