Einspeisetarife

18.9.2012 Der aktuelle Einspeisetarif auf einen Blick

Der Einspeisetarif ist jener Preis, den Ökostromerzeuger für die von der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG abgenommene Energie erhalten. Er wird in der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung fixiert, welche der Wirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Umweltminister und dem Sozialminister erlässt.

Für die Abnahme elektrischer Energie aus Windkraftanlagen beträgt der Einspeisetarif zufolge der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 9,5 cent/kWh für das Jahr 2012. Dieser Preis gilt nur für jene Verträge, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle nach Maßgabe des Ökostromgesetzes verpflichtet ist und für die im Jahr 2012 ein Antrag auf Kontrahierung bei der Ökostromabwicklungsstelle gestellt wird.

Für Anträge, die im Jahr 2013 mit der Ökostromabwicklungsstelle abgeschlossen werden, gilt laut Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 ein Tarif von 9,45 cent/kWh.

Für Anlagen, für welche bereits einmal ein Vertrag mit der Ökostromabwicklungsstelle abgeschlossen wurde, gelten der Tarif und die Laufzeit gemäß den Konditionen des erstmaligen Vertragsabschlusses.

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