RED III aus Sicht der IG Windkraft

Stellungnahme der IG Windkraft zum von der EU-Kommission veröffentlichten Entwurf für eine überarbeitete Erneuerbare Energie Richtlinie (RED III – Renewable Energy Directive) im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets

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Den Vorschlag der EU Kommission „Fit-for-55“ begrüßen wir ausdrücklich als wesentlichen
Meilenstein zur dringend erforderlichen Klimaneutralität Europas und wir ersuchen die österreichische
Regierung, diesen Vorschlag aktiv zu unterstützen und als Vorreiter in den Verhandlungen auf EU-Ebene
zu agieren.

Zu den Erwägungen

In die Erwägungen sollte eine Formulierung aufgenommen werden, dass in den Verfahren zur Genehmigung
von Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Prüfung des Natur- und Artenschutzes der positive Beitrag der
erneuerbaren Energien zur Eindämmung des Klimawandels sowie die hohe Priorität der EU-Ziele im Bereich
Klima und Erneuerbare zu berücksichtigen sind.

Art 3

Art 3 soll laut Vorschlag der Kommission dahingehend abgeändert werden, dass die Zielsetzung für den Anteil
erneuerbarer Energien bis 2030 von aktuell 32 % auf 40 % angehoben wird. Zur Erreichung des Ziels der
Klimaneutralität der EU ist dies auch erforderlich. Obwohl 40 % bereits ambitioniert ist, wäre aus Sicht der
Klimawissenschaft sogar eine Anhebung auf 50 % geboten.

Zur Veranschaulichung, was diese Zielsetzung von 40 % für die Windenergie bedeutet: Die Windenergiekapazität der EU müsste bis 2030 452 GW betragen (374 GW an Land und 79 GW auf See), um das 40 %-Ziel zu erreichen. Dies ist fast eine Verdreifachung der heute installierten 179 GW. Und 90 GW mehr als das, was die EU-27 in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen für 2030 zugesagt haben. Die EU hat im Jahr 2020 10,5 GW an neuen Windenergiekapazitäten errichtet und wird im Zeitraum 2021–2025 voraussichtlich 15 GW pro Jahr installieren. Die EU muss im Zeitraum 2021–2030 jährlich 18 GW errichten, um das bestehende EU-Ziel für erneuerbare Energien für 2030 zu erreichen, und 30 GW pro Jahr, um das höhere Ziel von 40 % zu erreichen. Ein solcher beschleunigter Ausbau bringt zahlreiche wirtschaftliche Vorteile: Der Windenergiesektor in der EU verzeichnet schon jetzt 300.000 Arbeitsplätze, trägt 37 Mrd. EUR zum BIP der EU bei und generiert jährlich 5 Mrd. EUR an lokalen Steuern. Es gibt aktuell 248 Fabriken in der Branche in der gesamten EU. Die geplante Beschleunigung des Ausbaus würde sich hier positiv niederschlagen. Das von der Kommission vorgeschlagene 40 %-Ziel sollte daher unbedingt unterstützt werden.

Zur Erreichung dieses ambitionierten Ziels sind aus unserer Sicht folgende Dinge unerlässlich:

einerseits muss den Mitgliedstaaten ein größtmöglicher Freiraum zur Gestaltung der Anreizsysteme und
Förderregelungen
zukommen. Andererseits sollten die rigiden Vorgaben im Artenschutz (in der
Vogelschutz-Richtlinie und in der FFH-Richtlinie) in Hinblick auf erneuerbare Energieanlagen im Lichte der
Dringlichkeit der Dekarbonisierung betrachtet und bestenfalls auch überarbeitet werden (etwa durch
eine Verankerung von Ausnahmebestimmungen für erneuerbare Energieanlagen)
.

Art 4

In diesem die Förderregelungen betreffenden Artikel 4 muss explizit verankert werden, dass
Ausschreibungen nicht grundsätzlich verpflichtend sind, etwa durch folgende Formulierung: "aid for
energy from renewable sources should in general be granted through technology specific mechanisms, at the discretion of Member States, to accelerate the deployment of their preferred mix of renewables in all sectors."
Schon in den letzten Jahren ging der Ausbau erneuerbarer Energien nicht schnell genug voran. Die geplante Anhebung des EE-Ziels von 32 % auf 40 % bedeutet, dass bis 2030 die erneuerbaren Energien verdoppelt werden müssen, bzw. für Windenergie die Leistung etwa verdreifacht werden müsste. Den Mitgliedstaaten muss angesichts dieses ambitionierten Zieles ein größtmöglicher Freiraum zur Gestaltung von Anreizsystemen und Förderregelungen zukommen.

Art 15 Absatz 8

Es wird ausdrücklich begrüßt, dass Mitgliedstaaten Hindernisse für langfristige Energieverträge (PPAs)
bewerten und abbauen sollen. Die explizit angesprochene Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Kreditgarantien
vorzusehen, könnte für die Zukunft zu einem wichtigen Instrument im Bereich der Finanzierung erneuerbarer
Energien werden.

Art 19

Es ist ein sinnvoller Vorschlag, dass Herkunftsnachweise zukünftig an alle Erzeuger erneuerbarer Energien
ausgegeben werden sollen.

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